Urheberrechtliche Abmahnung wegen unerlaubter Fotonutzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung von Fotograf Jannik Hanne

Der Fotograf Jannik Hanne aus Berlin lässt aktuell über die Rechtsanwaltskanzlei MEISSNER & MEISSNER wegen unerlaubter Nutzung von Produktfotos und fehlender Fotografennennung abmahnen.

Was wird in der Abmahnung verlangt?

Mit der Abmahnung verlangen die Rechtsanwälte Meissner & Meissner eine Unterlassungserklärung mit einer fixen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten, Abmahnkosten und Schadensersatz geltend gemacht. 

Prüfen Sie die Abmahnung daher gründlich und lassen Sie sich von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht beraten und unterstützen.

Unterlassungserklärung bitte nicht einfach unterschreiben!

Wirft man Ihnen vor, fremdes Bildmaterial unerlaubt genutzt zu haben, müssen Sie keineswegs alles akzeptieren, was in der Abmahnung und der Unterlassungserklärung verlangt wird. Oft sind die Forderungen zu weitgehend. Ein erfahrener Anwalt weiß, wie damit umzugehen ist. Unterschreiben und zahlen Sie nichts, bevor die Abmahnung anwaltlich geprüft ist. Unterschreiben Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro. Dies birgt das hohe Risiko in sich, selbst bei einem versehentlichen Verstoß diesen Betrag ohne weitere Verteidigungsmöglichkeit sofort und in voller Höhe zahlen zu müssen!  

Wir beraten Sie mit folgender Zielsetzung

  • Vermeidung von Gerichtsverfahren und hohen Prozesskosten (Schadensbegrenzung)
  • Abwehr oder Reduzierung von Abmahngebühren und Schadensersatz (Schadensminderung)
  • Vermeidung von Vertragsstrafen (Schadensvorbeugung)

Es ist wichtig, dass vor Abgabe einer Unterlassungserklärung eine umfassende Löschung des Bildmaterials vorgenommen wird. Hierfür erhalten Sie von uns konkrete Handlungsanweisungen, damit zum Zeitpunkt der Übersendung der Unterlassungserklärung an die Gegenseite sichergestellt ist, dass das Bildmaterial nicht mehr im Internet aufgerufen werden kann. 

Uns sind in unserer anwaltlichen Praxis wiederholt Fälle vorgelegt worden, in denen die Rechtsanwälte Meissner & Meissner nach Eingang einer unbedacht abgegebenen Unterlassungserklärung die Löschung des Bildmaterials geprüft und sofort eine hohe Vertragsstrafe geltend gemacht haben. 

Sie haben eine Abmahnung erhalten und sind nicht sicher, wie Sie weiter vorgehen sollen? Gerne unterstützen wir Sie, die Angelegenheit zügig beizulegen. 

Ihre Vorteile, wenn Sie uns einschalten

  • kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles
  • außergerichtliche Vertretung zu günstigen Fallpauschalen 
  • gerichtliche Vertretung zu den gesetzlichen Gebühren (RVG)
  • Beratung per E-Mail und Telefon
  • langjährige Erfahrung
  • zeitnahe Erledigung und Abwicklung

Kosten der Beratung 

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir gerne für Sie, ob auf Basis Ihrer Police die Kosten für unsere Leistungen übernommen werden.

In sozialen Härtefällen werden wir auch auf Basis eines Beratungshilfescheins des zuständigen Amtsgerichts tätig.

In Foto-Abmahnfällen bieten wir zudem eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Betroffene können die Abmahnung unverbindlich per E-Mail an uns senden und erhalten eine zeitnahe Rückmeldung.

Sie erreichen uns am schnellsten unter der E-Mail-Adresse: info@dr-ingeschneider.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Inge Schneider

Beiträge zum Thema