Abmahnung RA Sebastian für Digirights - „Sing La La La“

  • 2 Minuten Lesezeit

Worum geht es?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Betroffen sind folgende Musiktitel:

  • „Sing La La La" von Carolina Marquez feat. Flo Rida & Dale Saunders
  • „Who The Fuck Is H. P. Baxxter" von H. P. Baxxter
  • „Rainbow" von Gold1 & Trina feat. Nicki Minaj

Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d. h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin, der Digirights Administration GmbH, zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Wieso habe ich eine Abmahnung erhalten?

Die Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung durch den Rechteinhaber ein bestimmtes Verhalten einzustellen. Sie ist damit ein Mittel der Prozessvermeidung. Den Kern der Abmahnung bildet dabei die Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung; also dem Versprechen, das abgemahnte Werk künftig nicht weiter im Internet zu verbreiten. Die Unterlassungserklärung ist wichtig und muss in jedem Fall abgegeben werden, auch wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Tat nicht begangen haben, um ein Vorgehen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu verhindern. Keinesfalls dürfen Sie jedoch die Unterlassungserklärung abgeben, welche beigefügt ist, da diese zu weit gefasst ist und für Sie negative Klauseln enthält. Stattdessen sollten Sie sich von einem Anwalt eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen. Gerne sind auch wir Ihnen hierbei behilflich, fragen Sie uns gerne danach.

Was ist im Fall der vorliegenden Abmahnung besonders zu beachten?

Die vorliegende Abmahnung bietet die Besonderheit, dass die betroffenen Titel mit hoher Wahrscheinlichkeit Bestandteil eines Chartcontainers, eines Samplers oder einer Compilation sind. Immer wieder müssen wir beobachten, dass in derartigen Fällen auf eine Abmahnung die nächste gleich auf den Fuß folgt. Dies hängt damit zusammen, dass die betroffenen Musikstücke nicht isoliert heruntergeladen worden sind. Das bedeutet, dass weitere Musikstücke der Sammlung noch Gegenstand von anderen Abmahnungen derselben oder anderer Kanzleien werden können. Es droht eine Vielzahl weiterer Abmahnungen. In vielen Fällen ist es dann ratsam vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben, um die Abmahnflut zu stoppen. Wenn auch Sie weitere Abmahnungen befürchten, fragen Sie uns danach und wir schauen gemeinsam, ob eine vorbeugende Unterlassungserklärung in Ihrem Fall die richtige Strategie wäre.

http://www.abmahnhelfer.de/vorbeugende-unterlassungserklarungen

http://www.abmahnhelfer.de/modifizierte-unterlassungserklarung-reicht-das-nicht-aus

Die Rechtsanwälte von abmahnhelfer.de haben seit Jahren Erfahrungen bei der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen und sind entsprechend spezialisiert. Wir bieten Ihnen an, uns über unsere kostenlose Hotline anzurufen und uns unseren Fall zu schildern. Das Team von abmahnhelfer.de nimmt sich die Zeit und hört Ihnen gerne zu. So dann erhalten Sie eine kostenlose erste anwaltliche Ersteinschätzung, im Rahmen derer Ihnen erläutert wird, was in Ihrem Fall die beste Verteidigungsstrategie wäre. So dann machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Durch Pauschalpreise sind wir in der Lage, unsere Leistung zu günstigen und vor allem transparenten Preisen anzubieten.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

Werdermann | von Rüden

Partnerschaft von Rechtsanwälten

Oberwallstr. 9

10117 Berlin

Telefon: 030 - 200590770

Telefax: 030 - 2005907711

E-Mail: info@wvr-law.de

Mehr Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:

www.abmahnhelfer.de

www.wvr-law.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten