Abmahnung: Rechtsanwältin Judith Maria Wirth i. A. d. Solera Telecom AG ( Desinfektionsmittel)

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Die Rechtsanwältin Judith Maria Wirth spricht für die Solera Telecom AG aus Donaueschingen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Die Solera Telecom AG vertreibt über Onlineplattformen Artikel wie Haushaltswaren und Desinfektionsmittel.

Die Vorwürfe

Die Rechtsanwältin wirft dem abgemahnten Onlinehändler, der ebenfalls Desinfektionsmittel im Internet vertreibe, vor, er habe ohne vorhandene DIMDI-Registrierung (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) unzulässigerweise Desinfektionsmittel veräußert. Eine solche Registrierung sei stets erforderlich beim Verkauf von Desinfektionsmittel. Durch das Anbieten der Desinfektionsmittel ohne Registrierung habe der abgemahnte Onlinehändler laut der Rechtsanwältin einen Wettbewerbsverstoß begangen.

Die Forderungen

Es wird die Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 1.531,90 € gefordert sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was kann ich nach Erhalt einer Abmahnung tun?

1) Bitte unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung!

2) Schalten Sie unbedingt einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ein!

Ein Fachanwalt kann für Sie folgendes rechtlich prüfen:
- Liegt überhaupt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor?
Dies ist gerade im Falle einer Abmahnung problematisch, wenn der Abmahner – wie die Solera Telecom AG – ein Gemischtwarensortiment hat.
- Wenn ja, liegt überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vor? Bestehen Zahlungsansprüche überhaupt in der durch die Gegenseite festgesetzten Höhe?
Im Anschluss daran kann Ihr Fachanwalt für Sie im Verstoßfall eine Unterlassungserklärung erstellen, die perfekt auf Sie zugeschnitten ist!

Ihre Vorteile bei Einschaltung unserer Kanzlei:

•    schnelle spezialisierte Hilfe durch unsere Fachanwälte!
•    persönliche und individuelle Beratung
•    transparente Kosten
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