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Abmahnung .rka Rechtsanwälte für den Film „Monsieur Claude und seine Töchter“

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„Wer?“

Die .rka Rechtsanwälte – bekannt dafür, namens ihrer Mandantschaft bisher überwiegend Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen für verschiedene Computerspiele auszusprechen – versendet aktuell namens der Neue Visionen Filmverleih GmbH für den Film „Monsieur Claude und seine Töchter“ Abmahnungen.

Bei der Neue Visionen Filmverleih GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft mit Sitz in Berlin, bei der es sich laut eigener Internetseite um einen „independent, also unabhängigen Filmverleih handelt, welcher sich auf die Fahne geschrieben hat „großartige Filmkunst“ in die Kinos zu bringen.

„Was?“

Der französische Film „Monsieur Claude und seine Töchter“ ist eine Komödie, welche 2014 im Kino zu sehen war. Der Film erzählt über ein Ehepaar, dessen attraktive Töchter sich jeweils einen Ehemann ausgesucht haben, welcher so gar nicht den Wunschvorstellungen des Vaters Claude entspricht. Als sich nun auch die vierte Tochter entschlossen hat, ihren – in den Augen der Eltern nicht ganz optimalen – Freund zu heiraten, beginnen die Eltern, die Hochzeitsvorbereitungen zu hintertreiben. Der Film „Monsieur Claude und seine Töchter“ lockte mit dieser Handlung etwa 4 Millionen Besucher in die Kinos.

„Warum?“

Mit Zugang einer solchen Abmahnung der .rka Rechtsanwälte wird den betroffenen Anschlussinhabern eröffnet, dass über ihre Internetverbindung eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Monsieur Claude und seine Töchter“ in Internettauschbörsen festgestellt wurde. Zu dieser Rechtsverletzung wird der Anschlussinhaber mit dem Abmahnungsschreiben der .rka Rechtsanwälte über den Zeitpunkt und die Uhrzeit des Verstoßes, die IP-Adresse und den Hashwert der Datei informiert sowie, dass aufgrund dieser Daten die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Monsieur Claude und seine Töchter“ dem Internetanschluss des abgemahnten Anschlussinhabers von seinem Serviceprovider zugeordnet wurde.

Ansprüche der .rka Rechtsanwälte

Mit dem Hinweis in der Abmahnung der .rka Rechtsanwälte auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach anfänglich eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass der Anschlussinhaber für eine über seine Internetverbindung festgestellte Urheberrechtsverletzung an dem Film „Monsieur Claude und seine Töchter“ als Täter verantwortlich ist, wird der Anschlussinhaber im Folgenden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Pauschalzahlung in Höhe von EUR 900,00 auf das Konto der .rka Rechtsanwälte zur Abgeltung der entstandenen Rechtsanwaltskosten und des Schadensersatzes zu zahlen.

Was ist zu tun?

Für den abgemahnten Anschlussinhaber gilt es nun zu prüfen, ob die mit dem Abmahnungsschreiben der .rka Rechtsanwälte geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Zwar spricht anfänglich eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für eine festgestellte Rechtsverletzung als Täter haftet. Hier aber gilt es, trotz der oft kurzen Fristen, Ruhe zu bewahren.

Beispielsweise ist zu überlegen, ob die Rechtsverletzung an dem Film „Monsieur Claude und seine Töchter“ überhaupt zweifelsfrei dem Anschluss zugeordnet werden kann. Das kann bei einer bloß festgestellten IP-Adresse schon zweifelhaft sein. Nur bei einer zweifelsfrei festgestellten Verletzung über den Internetanschluss gilt die tatsächliche Vermutung zulasten des Anschlussinhabers.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Frage der Haftung bei Filesharing. Die letzten drei Verhandlungen zu dem Thema fanden erst am 11. Juni 2015 statt. Die Praxis zeigt auch, dass die tatsächliche Vermutung gegen den Anschlussinhaber durch eine sinnvolle Erwiderung des betroffenen Anschlussinhabers auf die Abmahnung erschüttert werden kann.

In solchen Fällen kann die Aufforderung zur Unterzeichnung und Abgabe der Unterlassungserklärung für den Film „Monsieur Claude und seine Töchter“ unbegründet sein oder es muss geklärt werden, ob die Unterlassungserklärung für einen Täter oder Störer formuliert und/oder mit anderen Modifikationen abgegeben wird. Die gilt entsprechend für die mit der Abmahnung der .rka Rechtsanwälte geltend gemachten Zahlungsansprüche. Beispielsweise mit Blick auf die BGH-Entscheidungen mit den klingenden Namen „Morpheus“ und „Bearshare“ können diese Zahlungsansprüche gegen den Anschlussinhaber ganz oder jedenfalls teilweise unbegründet sein und sollten in solchen Fällen auch zurückgewiesen werden.

Welche Folgen die jüngsten drei BGH-Entscheidungen vom 11. Juni 2015, welche der BGH schlicht mit Filesharing 1, 2, 3 betitelte, auf eine Rechtsverteidigung zukünftig haben werden, wird man erst nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung wissen. Schon jetzt lässt sich vorhersagen, dass diese Entscheidungen die Verteidigung gegen eine Abmahnung nicht erleichtern werden. Daher dürfte einer abgewogenen, einzelfallbezogenen Stellungnahme des abgemahnten Anschlussinhabers auf eine Abmahnung zukünftig eine noch größere Bedeutung zukommen, als dies augenblicklich ohnehin schon der Fall ist.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der .rka Rechtsanwälte für den Film „Monsieur Claude und seine Töchter“ erhalten und haben Sie dazu Fragen, kontaktieren Sie uns dazu gerne im Rahmen einer telefonischen Ersteinschätzung.


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