Abmahnung: Sony Music Entertainment Germany GmbH / Waldorf, Frommer

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Filesharing: Abmahnung im Auftrag von Sony Music Entertainment Germany

Wir vertreten über 600 Mandanten, die eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München erhalten haben. Die Rechtsanwälte Waldorf, Frommer werfen in einer aktuell uns vorliegenden Abmahnung unserem Mandanten vor, via Internettauschbörse das Musikalbum „Jupiter Jones" des gleichnamigen Künstlers heruntergeladen und gleichzeitig öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Somit soll ein Verstoß gegen das Urheberrecht begangen worden sein. Vom Abmahnungsempfänger wird gefordert

  • eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen,
  • einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 450 € zu zahlen,
  • sowie die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 € zu übernehmen.

Das Abmahnungsschreiben verlangt folglich eine Gesamtzahlung von 956 €.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Der erste Weg sollte immer zu einem fachkundigen Anwalt führen, der die Abmahnung beurteilen kann. Denn es ist keineswegs empfehlenswert, die in Abmahnungen enthaltende Unterlassungserklärung voreilig zu unterzeichnen. Der Abmahnungsempfänger erklärt sich nämlich damit zur Zahlung der Kosten bereit. Die Prüfung der Unterlassungserklärung ist unerlässlich, diese kann nämlich oft modifiziert werden. Häufig können Abmahnungsforderungen sogar abgemildert werden, wenn ein entsprechender Fachanwalt die Abmahnung unter die Lupe nimmt.

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder ein Fax. Wir werden Sie dann umgehend kontaktieren.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Lassen Sie nicht unnötig Fristen verstreichen und weitere Kosten auf sich zu kommen. Wenden Sie sich an uns und Ihnen wird eine kompetente Verteidigung zur Seite stehen


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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