Abmahnung v. Chromorange Photostock durch RA Klaus Wildmoser

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Uns liegt erneut eine Abmahnung von Chromorange Photostock (Herr Tscherwitschke) vor, die durch Rechtsanwalt Klaus Wildmoser aus Rosenheim vertreten werden. Wir haben über Schreiben der Chromorange Photostock bereits berichtet, vgl. u.a.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/berechtigungsanfrage-der-chromorange-photostock-erhalten/


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist ein Lichtbild, welches eine Spritze und ein Covid-19-Impfserum zeigt. Den Angaben zufolge betreibt Herr Tscherwitschke die Fotoagentur Chromeorange, welche das Lichtbild zur Lizenzierung anbietet, während Urheber/Lichtbildner des Fotos der Fotograf Christian Ohde sein soll. Letzterer soll Herrn Tscherwitschke bevollmächtigt haben, Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen zu verfolgen und zu unterbinden.

Der Abgemahnte habe das streitgegenständliche Lichtbild trotz fehlender Nutzungslizenz auf seiner Internetpräsenz öffentlich zugänglich gemacht (§ 19a UrhG) und vervielfältigt (§ 16 UrhG). Hierbei habe er zusätzlich auf die Nennung des Urhebers verzichtet (§ 13 UrhG).

Auf den Straftatbestand des § 106 UrhG wird unter Zitierung der Norm ausdrücklich hingewiesen.


Was fordert Chromorange Fotostock/Hr. Tscherwitschke von dem Abgemahnten?

Chromorange Fotostock fordert über RA Wildmoser von dem Abgemahnten

  • das dauerhafte und endgültige Entfernen des fraglichen Fotos von der Internetpräsenz und seine Löschung vom Server
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Entwurf liegt der Abmahnung bei)
  • Auskunft über Herkunft, Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung sowie Dauer der Nutzung des Bildes, Verwendungen des Bildes (auch im Printbereich)
  • Zahlung eines Schadenersatzes, berechnet nach der MFM-Tabelle zzgl. Verzugszinsen
  • Freistellung von Recherchekosten
  • Freistellung von den Rechtsanwaltskosten


Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Auf keinen Fall vorschnell handeln, insbesondere keinesfalls das beiliegende Unterlassungsversprechen ungeprüft, unvorbereitet und unmodifiziert abgeben.

Nicht selbst mit dem RA Wildmoser sprechen, in einem solchen Gespräch besteht keinerlei Waffengleichheit.

Die gesetzten Fristen genau beachten. Die Abmahnung dient dazu, dem Abgemahnten Gelegenheit zu geben, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Nach Ablauf der Frist ist dieser Versuch typischerweise gescheitert.

Suchen Sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf, bestenfalls einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, der Sie über die Reichweite und Folgen der Forderungen aufklären kann, die Berechtigung der Forderungen prüfen kann und das passende Vorgehen anraten kann.


Dr. Wallscheid & Drouven – Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

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