Abmahnung: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

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Wettbewerbsrecht: Unzulässige AGB sorgen für Abmahnung

In einer aktuellen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung tritt zum wiederholten Male der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. in Erscheinung. Grund für die Abmahnung sind falsche Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Betroffene betreibt einen Internetshop und verwendet laut Abmahnung nicht wirksame Vertragsklauseln in den AGB. In der Abmahnung ist eine Reihe von Verstößen aufgelistet. Der Verbraucherschutzverein bemängelt beispielsweise die unvollständige Belehrung über den Beginn der Widerruffrist und die fehlende Erwähnung der Informationspflichten.

Der Verbraucherschutzverein stellt in seinem Abmahnungsschreiben unlauteres Verhalten des Betroffenen fest und spricht von einem Wettbewerbsverstoß.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb fordert in der Abmahnung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Übernahme der Kostenpauschale von 232,05 €

Aufgrund der Eilbedürftigkeit kommt eine Fristverlängerung nicht in Betracht. Bei nicht fristgerechter Unterlassung bzw. Beseitigung wird der Verbraucherschutzverein gerichtliche Maßnahmen ergreifen.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig. Im Falle von fehlerhaften AGB ist es außerdem dringend nötig, die AGB durch den Rechtsanwalt rechtlich einwandfrei gestalten zu lassen, selten werden hier gleich alle Fehler abgemahnt.

Schnelle und kompetente Hilfe

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven vertreten seit vielen Jahren zahlreiche Mandanten, die wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Die Mandanten profitieren dabei von unserer Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch. Schicken Sie uns hierfür ein Fax oder eine E-Mail. Wir gehen uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Überprüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • Sicherung der bestehenden Onlineshops, eBay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops usw. bevor die Unterlassungserklärung abgegeben wird
  • falls es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt, bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie selbstverständlich nicht verbindlich. Sie fällen erst danach die Entscheidung, ob Sie unsere Kanzlei beauftragen wollen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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