Abmahnung - Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs (VSLW) wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

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Uns liegt eine Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs (VSLW) aus Duisburg zur Überprüfung vor. Dem abgemahnten Online Händler, der über Ebay Autopflegeprodukte vertreibt, wird vorgeworfen bei Ebay eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet zu haben. Des Weiteren wird dem Online Händler vorgeworfen, bei bestimmten Produkten den Grundpreis nicht angegeben zu haben. Gefordert werden in der Abmahnung vom Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs (VSLW) die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung in Höhe von 196,35 €. Unterzeichnet ist die Abmahnung von dem Geschäftsführer Herrn Norbert Loga.

Nach unserer Ansicht dürfte fraglich sein, ob der Verein überhaupt berechtigt ist Abmahnungen auszusprechen. Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs (VSLW) ist nicht als „qualifizierte Einrichtung” nach § 4 des Unterlassungsklagegesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. 5. 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen. Ob dem Verein daher im Bereich „Autopflege” eine Aktivlegitimation zukommt hängt u. a. entscheiden davon ab, wie viele Mitglieder des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs (VSLW) aus diesem Bereich kommen. In der Abmahnung heißt es, dass eine Vielzahl von Mitgliedern ebenfalls Autopflegeprodukte per Internetshop und Ebay anbieten. Hinsichtlich der Aktivlegitimation beruft sich der Verein auf das Landgericht Bochum, welches die Aktivlegitimation wiederholt festgestellt hat. Dies mag zutreffen. Zum einen ist aber verwunderlich, dass keine höchstrichterliche Rechtsprechung zitiert wird, zum anderen ist fraglich, ob dies auch für den Bereich Autopflegeprodukte gilt.

Wir können nicht empfehlen voreilig eine Unterlassungserklärung abzugeben und/oder den Geldbetrag zu zahlen. Zu beachten ist, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung grds. ein Leben lang gilt und mit hohen Vertragsstrafen verbunden ist.

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Selbstverständlich versuchen wir, nicht nur die Abmahnung abzuwehren, sondern machen Ihren Shop auch abmahnsicher, wenn sie dies wünschen.

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