Abmahnung von CBH Rechtsanwälte und Louis Vuitton Malletier

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Aktuell erreichten uns erneut und mehrfach eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte und Louis Vuitton Malletier. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits seit einigen Jahren und können betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung der Rechtsanwälte CBH nebst Telefonnummer an info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend bei Ihnen.


Was ist passiert und worum geht es bei der Abmahnung von CBH und Louis Vuitton Malletier?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung von CBH Rechtsanwälte und Louis Vuitton Malletier ist das Angebot von Schmuck, welcher markenrechtlich geschützte Louis Vuitton Blütenelemente enthält. Bei dem betroffenen Unternehmen wurde zudem ein Testkauf durchgeführt. Die Anwälte von CBH sehen durch das Angebotes des Schmuckes die Markenrechte der Firma Louis Vuitton verletzt und fordern von dem betroffenen Unternehmen:

  1. Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 250.000 €
  3. Auskunft, um weiteren Schadenersatz geltend zu machen.


Was jetzt? Wie geht es weiter?

Die Abmahnung muss ernst genommen werden. Wir empfehlen, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (das Markenrecht ist ein gewerbliches Schutzrecht) zu beauftragen und die Abmahnung fachanwaltlich prüfen zu lassen.

Die Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ohne anwaltliche Unterstützung abgegeben werden. Unsere Erfahrungen mit Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen haben gezeigt, dass die Mandanten die Reichweite der Unterlassungserklärung in der Regel unterschätzen. Es wird regelmäßig versäumt, den Beseitigungspflichten ausreichend nachzukommen (Google-Caches, etc.). Betroffene sollten daher folgende Tipps beachten:

  •     Abmahnung nicht ignorieren und die Fristen beachten.
  •     Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  •     In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.
  •     Vor Abgabe der Unterlassungserklärung ist sicherzustellen, dass die Anforderungen auch erfüllt werden können. So stellt sich das Vorhandensein eines rechtsverletzenden, aber bereits gelöschten Angebotes im Google-Cache bereits als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung dar.

Als Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht kennen wir die Besonderheiten einer markenrechtlichen Abmahnung. Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht und auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. 

Nutzen Sie unsere Erfahrung mit diesen Fällen und nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und vermeiden weitere Risiken.

Weitere Infos zu dieser Abmahnung finden Sie unter: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-den-cbh-rechtsanwaelten-und-der-louis-vuitton-malletier-sa-erhalten_158558.html


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