Abmahnung von der Grace & Friends GmbH und Scheuermann Westerhoff Strittmatter

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Erneut erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter. Im aktuellen Fall wird die Abmahnung im Auftrag der Grace & Friends GmbH ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist die Werbung für Infinity Rosen unter Hinweis auf die Vox-Sendung „Die Höhle der Löwen“.

Der zuständige Sachbearbeiter der Rechtsanwälte Scheuermann Westerhoff Strittmatter weist darauf hin, dass die Werbung unserer Mandantschaft dem Verkehr suggeriere, dass die von unserer Mandantschaft angebotene Infinity Rosen in der Vox-Sendung die Höhle der Löwen thematisiert werde. Dies sei nicht der Fall. Vielmehr werde in der Sendung „Die Höhle der Löwen“ über die Produkte der Grace & Friends GmbH berichtet. Es wird im Rahmen der Abmahnung behauptet, dass sich die Mandantschaft in unzulässiger Weise an die Berichterstattung, betreffend dem Unternehmen und der Produkte der Grace & Friends GmbH anlehne. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb eines Tages gefordert. Des Weiteren wird Auskunft sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung – was ist zu tun?

Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sollte zunächst prüfen, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß gegeben ist.

Ob der Grace & Friends GmbH die geforderten Ansprüche zustehen, erscheint zweifelhaft. Vor Ausstrahlung der Sendung ist aus unserer Sicht keine Wiederholungsgefahr, sondern eine sogenannte Erstbegehungsgefahr gegeben. Diese kann durch einen actus contrarius ausgeräumt werden. Nach Ausstrahlung der Sendung ist zu prüfen, ob die Bezugnahme eines Wettbewerbers auf die Sendung wettbewerbswidrig ist. Da es sich bei Infinity Rosen um Produkte handelt, die viele Anbieter anbieten, ist ein Verweis auf eine Sendung, in der über diese Rosen berichtet wird, zunächst nicht zu beanstanden. Es muss daher in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Verweis zulässig war, oder beispielsweise der Eindruck erweckt wird, dass über die eigenen Produkte des Werbenden berichtet wurde. Wir raten dem Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Unsere Leistung für Sie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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