Abmahnung von der Porsche AG / Lichtenstein, Körner & Partner

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Heute wurde uns erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lichtenstein, Körner & Partner vorgelegt. Die Anwälte Lichtenstein Körner und Partner sprechen die Abmahnung im Auftrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG aus. Gegenstand der aktuellen Abmahnung der Porsche AG ist eine angebliche Verletzung der Marken „Porsche“.

In dem uns vorliegenden Fall geht es um die Nutzung des Zeichens im Rahmen des Angebotes eines Nostalgie-Blechschilds. Dies sei nicht von der Porsche AG hergestellt worden. Aus Sicht der Porsche AG handelt es sich um eine Fälschung und damit um eine Markenverletzung. Die Rechtsanwälte Lichtenstein, Körner & Partner weisen darauf hin, dass durch das Angebot und Vertrieb von Waren mit dem Porsche-Schriftzug und dem Porsche-Wappen sowie den entsprechenden Begriffen, die Marken- und Firmenrechte der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verletzt seien.

Die Anwälte Lichtenstein, Körner und Partner fordern im Rahmen der Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 130.000 €.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung wegen Markenverletzung:

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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