Abmahnung von IPPC Law wegen Porno-Upload (für MG Premium Ltd. bzw. AYLO Premium Ltd.)

  • 2 Minuten Lesezeit

Sind Sie von der Berliner Kanzlei IPPC Law abgemahnt worden, weil Sie einen Pornofilm aus dem Internet heruntergeladen bzw. zum Download angeboten haben sollen? Wie soll man sich verhalten, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat? 

Abmahnung von IPPC Law wegen Porno-Filesharing – Worum geht es?

Schon seit Jahren werden wir immer wieder von Betroffenen konsultiert, die von der Kanzlei IPPC Law eine Abmahnung erhalten haben. Der übliche Vorwurf: den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, über ihren Internet-Anschluss Pornofilme im Internet zugänglich gemacht zu haben. Darin liege ein Urheberrechtsverstoß, so die abmahnende Kanzlei. Der Anschlussinhaber soll gegen das ausschließliche Recht des abmahnenden Rechteinhabers auf öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG verstoßen haben.  

 Inanspruchnahme durch MG Premium Ltd. bzw. AYLO Premium Ltd.

Bislang wurden solche Forderungen von der Kanzlei IPPC üblicherweise im Namen der MG Premium Ltd. erhoben. Dieses Unternehmen firmiert nach aktueller Auskunft der abmahnenden Rechtsanwälte zwischenzeitlich unter dem Namen AYLO Premium Ltd.

Welche Forderungen stellt die abmahnende Kanzlei üblicherweise?

In  den Abmahnungenvon IPPC Law wird üblicherweise die Abgabe einer so genannten „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ gefordert. Darüber hinaus wird ein „Vergleichsangebots“ unterbreitet. Danach soll ein pauschaler Abgeltungsbetrag (beispielsweise in Höhe von 1.202,62 €) für die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung bezahlt werden. 

Porno-Abmahnung der Kanzlei IPPC Law – Wie soll man darauf reagieren?

Wir empfehlen, die von IPPC Law in solchen Abmahnungen erhobenen Forderungen keinesfalls ungeprüft zu akzeptieren. So bestehen häufig begründete Zweifel, ob die mit gemachten Ansprüche überhaupt tatsächlich bestehen. 

Beispielweise stellt sich oft heraus, dass nicht der Anschlussinhaber selbst sondern gegebenenfalls andere Personen (z. B. Mitbewohner, Familienangehörige etc.) für die Downloads verantwortlich waren, oder verantwortlich gewesen sein können. 

Unabhängig ist auch bei der  geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung,  Vorsicht geboten, da diese einen jahrzehntelang rechtlich binden kann. Wir empfehlen, eine solche Erklärung nicht abzugeben, ohne zuvor  hierzu einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Auch ist bei Filesharing-Abmahnungen häufig mehr als fraglich, ob die jeweils geforderte Zahlungssumme überhaupt bzw. in der geforderten Höhe tatsächlich verlangt werden darf. 

Werden auch Sie von der Kanzlei IPPC Law wegen einer mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung an einem Pornofilm in Anspruch genommen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote berät seit mehreren Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit, die wegen des angeblichen Downloads von Filmen etc. abgemahnt wurden. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.

Beiträge zum Thema