Abmahnung von Jack Daniel's und Boehmert & Boehmert erhalten?

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Seit einigen Jahren vertreten wir Mandanten, die eine Abmahnung von Jack Daniel‘s Properties, Inc. und der Kanzlei Boehmert & Boehmert erhalten haben. Wir bieten betroffenen Unternehmern eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt / erfahrenen Markenanwalt an.

Aktuell wurde uns erneut eine Abmahnung vorgelegt. Hintergrund ist, dass die Marken der Jack Daniel‘s Properties Inc. vielfach auf T-Shirts gedruckt werden. Häufig handelt es sich hierbei um „Fun-Sprüche“ und/oder dekorative Nutzungen der Marke. Regelmäßig wird dabei übersehen, dass die Firma Jack Daniel‘s Inhaberin von Marken in Bezug auf die entsprechenden Logos ist. Diese Marken sind zudem auch für Bekleidungsstücke der Nizza-Klasse 25 geschützt.

Geschützt sind z. B. die Wort-/Bildmarke „Jack Daniel’s Old No. 7 Brand Tennesse Sour Mash Whiskey“, die Wort-/Bildmarke „Jack Daniel’s Old Time No. 7 Brand Quality Tennesse Sour Mash Whiskey“ und die Bildmarke „Filigree/Cartouche“. Die vorgenannten Marken genießen dabei Schutz für Bekleidungsstücke.

Was fordert Boehmert & Boehmert / Jack Daniel‘s im Rahmen der Abmahnung

Im vorliegenden Fall wird erneut die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die vollständige Auskunft in Bezug auf etwaige Verletzungshandlungen gefordert. Wir berichten seit 2014 über diese Abmahnungen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-boehmert-boehmert-jack-daniels-properties-inc_056023.html

Stellt die Nutzung von Marken auf T-Shirts automatisch eine Markenverletzung dar?

Die Darstellung einer Marke auf der Vorderseite eines T-Shirts stellt nicht automatisch eine Markenverletzung dar. Dies gilt auch dann, wenn die Marke Schutz für Bekleidungsstücke beansprucht.

Das Kammergericht Berlin (Beschluss des KG Berlin vom 27.10.2015, Az. 5 W 216/15) hat hierzu festgestellt:

„Die Abbildung von Namen, Wappen und/oder Siegel einer Einrichtung auf T-Shirts erfolgt nicht namensmäßig oder markenmäßig, wenn sie ausschließlich zu dem Zweck verwendet wird, damit bestimmte eigene Warenkategorien zu schaffen, deren Wertschätzung (und Verkaufserfolg) darauf beruht, dass sie den Träger der Kleidungsstücke in irgendeine Beziehung zur Einrichtung setzen oder dass sie dem Erwerber infolge des Aufdrucks einfach besonders attraktiv oder originell verziert erscheinen (BGH, GRUR 1993, 151, juris Rn. 28 – Universitätsemblem).

Die Antwort auf die Frage, ob der Verkehr ein auf der Vorderseite eines Bekleidungsstücks angebrachtes Motiv als produktbezogenen Hinweis auf die Herkunft oder als bloßes dekoratives Element auffasst, kann nach der Art und der Platzierung des Motivs variieren. Denn anders als bei eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken geht der Verkehr bei Wörtern und Symbolen, die auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebracht sind, nicht generell davon aus, es handele sich um einen Herkunftshinweis.“

Für eine Markenverletzung ist es jedoch erforderlich, dass die Nutzung einer Marke markenmäßig und damit als Herkunftshinweis auf einen Markeninhaber erfolgt.

„An einem kennzeichenmäßigen Gebrauch fehlt es insbesondere dann, wenn die verwendete Wortfolge aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH, GRUR 2006, 850 TZ 19 – Fußball WM 2006; GRUR 2010, 1100 TZ 20 – Tooor!). Dies gilt insbesondere für typische, insbesondere auf eine originelle Selbstdarstellung angelegte „Fun-Sprüche“, die als charakteristisches Ausstattungselement integraler Bestandteil von Waren sind und so verstanden werden (BPatG, Beschluss vom 1.7.2014, 27 W (pat) 521/14, juris Rn. 15 – Mir reicht’s. Ich geh schaukeln.). Bekleidungsstücke, vorrangig T- oder Sweat-Shirts, dienen herkömmlich neben anderen Zwecken auch als Kommunikationsmittel, vor allem als Werbefläche, als Erkennungszeichen (etwa mit Vereins- oder Schulsymbolen) sowie als Medium politischer (etwa „No War“ oder „Atomkraft? Nein danke“) oder sonstiger – insbesondere selbst-/ironischer oder lustig gemeinter – Äußerungen (vergleiche Reclam‘s Mode- und Kostümlexikon, 5. Auflage, Seite 487 „T-Shirt“).“

Ob dies der Fall ist, bedarf einer Beurteilung im jeweiligen Einzelfall durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Jack Daniel‘s Abmahnung – Reaktionsmöglichkeiten?

Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sollte zunächst prüfen, ob die Marke tatsächlich verletzt wurde. Ausschlaggebend ist die Marke in der Form, wie sie in der Eintragung wiedergegeben ist. Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Unsere Leistung für Sie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

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