Abmahnung von Naketano GmbH durch Lorenz Seidler Gossel | Benutzung der Wortmarke „Brave New World“
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Der Abmahner
Die Naketano GmbH lässt über die Kanzlei Lorenz Seidler Gossel vermehrt abmahnen. Der Kleidungshersteller Naketano GmbH ist Inhaber bestimmter Geschmacksmusterrechte sowie der Wortmarke „Brave New World“.
Der Vorwurf
Vorgeworfen wird das Kopieren der eingetragenen Designs sowie die widerrechtliche Verwendung der Wortmarke „Brave New World“. Es werden also Verstöße gegen das Designgesetz und gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gerügt.
Die Forderung
Der Abmahner fordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 € für jeden einzelnen Verstoß vorsieht. Auch wird die Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.643,30 € gefordert.
Unsere Einschätzung
Es empfiehlt sich, die Abmahnung ernst zu nehmen und – wegen der kurzen Frist – schnellstmöglich anwaltlichen Rat hinzuzuziehen. So kann die Unterlassungserklärung zu ihren Gunsten modifiziert werden und eine Prüfung der Ansprüche vorgenommen werden.
Unser Rat
Erfahrungsgemäß ist es zu empfehlen, die Abmahnung nicht zu ignorieren, da die Naketano GmbH früher in ähnlichen Fällen vor Gericht gezogen ist. Sprechen Sie uns deshalb gerne an – eine Ersteinschätzung ist kostenlos.
Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.
Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert
Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.
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