Abmahnung von Patent- und Rechtsanwälten Keil & Schaafhausen und Samsung Electronics Co. Ltd

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Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung haben wir von einer markenrechtlichen Abmahnung der Samsung Electronics Co. Ltd erfahren. In den Abmahnungen der Patent- und Rechtsanwälte Keil & Schaafhausen und Samsung Electronics Co. Ltd geht es in der Regel um Markenverletzungen der Marken der Firma Samsung durch Dritte. Gegenstand dieser Abmahnungen sind z. B. Kfz-Ladekabel, Akkus, Handyhüllen und Handys.

Was wird im Rahmen der markenrechtlichen Abmahnung von Samsung gefordert?

Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft, Schadenersatz, Vernichtung/Herausgabe und Erstattung von Abmahnkosten gefordert. Abmahnkosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 250.000,00 Euro gefordert. Die Unterlassungserklärung ist sehr weitreichend und enthält ein Schuldanerkenntnis. Betroffene übersehen hierbei häufig, dass niemand verpflichtet ist, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Generell gilt, dass eine Unterlassungserklärung, welche einer Abmahnung beigelegt wurde, regelmäßig aus Sicht des Abmahnenden, z. B. aus Sicht der Firma Samsung, vorformuliert ist. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Unterlassungserklärung zugunsten des Abgemahnten zu modifizieren und dennoch ein gerichtliches Verfahren zu verhindern.

Abmahnung von Samsung – Reaktionsmöglichkeiten?

Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sollte zunächst prüfen, ob die Marke tatsächlich verletzt wurde. Ausschlaggebend ist die Marke in der Form, wie sie in der Eintragung wiedergegeben ist. Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Häufig übersehen wird, dass der Abgemahnte gegenüber seinem eigenen Lieferanten die Kosten der Abmahnung geltend machen kann, wenn die Abmahnung berechtigt ist. In diesem Fall war die Ware, die der Abgemahnte angeboten und zuvor von seinem Lieferanten erhalten hat, im Verhältnis zum Lieferanten ggf. rechtsmangelhaft.

Unsere Leistung im Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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