Abmahnung von Sylke Henneken, „LederPuschenWelt“, durch Rabeneick und Schellenberg Rechtsanwälte

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Die Abmahner

Unter dem Namen „LederPuschenWelt“ verkauft Frau Sylke Henneken auf der Website etsy.com Lederpuschen und Krabbelschuhe sowie Bündchenstoff und ist nach Information des Marktplatzes seit 2015 dort aktiv. Etsy ist dabei ein Marktplatz, auf dem zahlreiche handgemachte und Vintage-Artikel angeboten werden können.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, wettbewerbsrechtliche Verstöße begangen zu haben, da dieser die Informationspflicht zu den Widerrufsrechten missachtet habe. Verkäufer müssen ihre Verbraucher grundsätzlich über die Widerrufsrechte aufklären, indem sie diese vollumfänglich informieren und ein Formular zur Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. 

Die Forderung

Das Verhalten soll sofort eingestellt werden. Frau Henneken fordert deshalb die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie eine Schadensersatzzahlung. 

Unsere Einschätzung

Verkäufer müssen Ihre Verbraucher über ihre zustehenden Widerrufsrechte belehren (Art. 246a Abs. 2 EGBGB i. V. m. § 312g Abs. 1 BGB). Diese Informationspflicht gilt dann als erfüllt, wenn der Verbraucher über Fristen, Vorgehen und Bedingungen zum Widerrufsrecht informiert wird und ein Musterformular zur Verfügung gestellt bekommt, mit dessen Hilfe er einen geschlossenen Kaufvertrag leicht widerrufen kann. Ob der Verbraucher dieses Muster jedoch auch tatsächlich nutzt, bleibt ihm überlassen.

Unser Rat

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie als Verkäufer wesentliche Pflichten missachtet haben, dann sollten Sie sich dringend mit einem spezialisierten Rechtsanwalt zusammensetzen. 

Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen Ihre Rechte und Pflichten sowie das weitere Vorgehen auf. Wurden Sie abgemahnt, kontaktieren Sie uns unbedingt noch innerhalb der vom Abmahner gesetzten Frist: Die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung ist bei uns unverbindlich und kostenlos. Sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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