Abmahnung von Tommy Hilfiger Europe B.V. / Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen

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Erneut wurden wir in Bezug auf eine Abmahnung der Firma Tommy Hilfiger Europe B.V. in Bezug auf den Vertrieb nachgeahmter Ware (Markenverletzung) mit dem Kennzeichen „TOMMY HILFIGER“, beauftragt. Wir vertreten seit Jahren bundesweit Mandanten, die Abmahnungen von Tommy Hilfiger / Dr. Eikelau, Masberg & Kollegen erhalten haben. Wir haben hier bereits mehrfach über diese markenrechtliche Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-markenrecht-tommy-hilfiger-plagiate-markenverletzung_074562.html

Auch in den aktuellen Abmahnungsfällen wird seitens der Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen behauptet, dass Bekleidungsstücke über die Internethandelsplattform ebay.de in Verkehr gebracht worden seien, welche das Zeichen Tommy Hilfiger tragen. Es wird ferner behauptet, dass es sich bei den Waren um Fälschungen handelt.

Von den betroffenen Anbietern wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadenersatz verlangt. Ferner verlangen die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen die  Zahlung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 200.000 €.

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung

Wir raten den Betroffenen grundsätzlich, nach Erhalt der Abmahnung unverzüglich die Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird die Berechtigung der Abmahnung prüfen und ggf. für Sie eine Unterlassungserklärung formulieren.

Keinesfalls sollte eine markenrechtliche Abmahnung ignoriert werden. Dies führt in der Regel zu weiteren Kosten und ermöglicht es dem Gegner, eine Klage zu erheben. Sie sollten daher folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • Kein Kontakt zu Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweitDurchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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