Abmahnung Waldorf Frommer - Annabelle

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films Annabelle im Auftrag des Rechteinhabers

Der Rechteinhaber des Films Annabelle hat die große Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte damit beauftragt, angebliche Urheberrechtsverletzungen in Filesharingbörsen abzumahnen.  Das jeweilige Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Anhand dieser Informationen wurde bei dem zuständigen Gericht ein Auskunftsverfahren gegen den Internetprovider erwirkt. Nach der Herausgabe der zugehörigen Adresse folgt wenig später eine Abmahnung.

Was wird in der Waldorf Frommer Abmahnung für Annabelle eingefordert?

Die Forderung einer Abmahnung besteht aus unterschiedlichen Teilen. Neben dem Vernichtungsanspruch widerrechtlich erlangter Kopien des streitgegenständlichen Werkes macht die Gegenseite auch einen Unterlassungsanspruch sowie die Erstattung der in der Angelegenheit angefallenen Kosten geltend. Konkret wird der Betroffene aufgefordert, Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro und 215,00 Euro Anwaltskosten zu zahlen.

Wie ist die Forderung der Abmahnung von Waldorf wegen Annabelle zu bewerten?

In der Abmahnung wird erst einmal davon ausgegangen, dass die Rechtsverletzung stattgefunden hat und von dem Anschlussinhaber begangen wurde. Dem Anscheinsbeweis nach ist hiergegen nichts einzuwenden. Es sollte jedoch kritisch geprüft und gegebenenfalls auch zur Verteidigung angebracht werden, wenn Dritte die Rechtsverletzung begangen haben.

Weiter muss im Zusammenhang mit der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Annabelle hinterfragt werden, ob der geforderte Betrag für die Rechtsverletzung angemessen ist. Einen Richtwert gibt es hierzu nicht. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind.

Doch in dem Abmahnschreiben geht es – wie bereits angeführt – um unterschiedliche Ansprüche. Der Betroffene wird auch aufgefordert, die Rechtsverletzung zu unterlassen und dieses mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung zu bestätigen. In den meisten Fällen muss solch eine Erklärung auch abgeben werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die in der Abmahnung mitgeschickte Unterlassungserklärung verwendet werden muss. Die in der Abmahnung wegen Annabelle von der Gegenseite formulierte Erklärung sollte kritisch durch einen eigenen Anwalt geprüft werden.

Was bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle einer Waldorf Frommer Abmahnung für Annabelle?

Dr. Wachs bietet die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. In diesem Telefonat geht es um die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. Die Fall-Übernahme bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag, der vor der Beauftragung mitgeteilt wird. Dr. Wachs vertritt seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland. Gerne können Sie sich an uns wenden.

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