Abmahnung Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „Black Mass“

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1. Was wird hier von wem abgemahnt?

Und wieder eine neue Abmahnung aus München: Diesmal möchte ich eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH besprechen. Auftraggeber der Abmahnung ist die Warner Bros. Entertainment GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist das Filmdrama des Regisseurs Scott Cooper „Black Mass“ mit Johnny Depp und Joel Edgerton, das vor Kurzem noch in den Kinos lief.

2. Was begehren die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Üblicherweise wird zunächst die Abgabe einer (strafbewehrten) Unterlassungserklärung und darüber hinaus die Zahlung eines nicht unerheblichen Pauschalbetrags (Abmahnkosten in Höhe von 815,00 EUR) gefordert.

3. Hilfe! Abmahnung erhalten, was nun?

Ganz wichtig: nicht einschüchtern lassen!

Die Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben beigefügt ist, sollten Sie bitte keinesfalls unterschrieben an die Waldorf Frommer Rechtsanwälte zurücksenden. Dies kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten erheblich verschlechtern.

Zunächst müsste Ihr persönlicher Fall geprüft werden, um zu ermitteln, wie am besten zu reagieren ist. Sofern Sie nicht verantwortlich sind, besteht kein Handlungsbedarf – außer die unberechtigte Forderung kurz (schriftlich) zurückzuweisen.

Sollte allerdings eine nachweisbare Urheberrechtsverletzung zu Ihren Lasten vorliegen, sollte innerhalb der von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

4. Das kleine 1x1 bei einer Abmahnung!

  • Keinen Kontakt zu den Waldorf Frommer Rechtsanwälten!
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
  • Fristen beachten!
  • Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner!
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (Fachrichtung: Urheberrecht)!

Haben auch Sie eine Abmahnung in Bezug auf den Film „Black Mass“ erhalten? In diesem Fall hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven gerne weiter. Uns ist es besonders wichtig, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich zahlen. Wir kennen die gegnerischen Rechtsanwälte des Rechtsinhabers aus unserer langjährigen Erfahrung und wissen daher genau, wie zu reagieren bzw. was zu tun ist.

Nutzen Sie einfach die Möglichkeit eines  kostenlosen telefonischen Erstgesprächs (zunächst völlig unverbindlich). Dann besprechen wir gerne Ihren persönlichen Fall. Hierzu wäre es hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben per E-Mail zusenden könnten.

Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsverteidigung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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