Abmahnung Waldorf Frommer - „Homeland“

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen „Homeland“

Serienfans sollten derzeit auf der Hut sein. Das große Filmunternehmen Twentieth Century Fox geht derzeit gegen Personen vor, denen zur Last gelegt wurde, eine Episode der Serie „Homeland“ unerlaubt verbreitet zu haben. Dieses Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Das Gegenteil zu beweisen ist nur schwer machbar. Er muss sich erst einmal mit der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Homeland auseinandersetzen. Der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte liegen derzeit mehrere Abmahnungen wegen der Serie „Homeland“ zur Prüfung vor.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Homeland“ macht die Gegenseite Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Erstattung der in der Angelegenheit angefallenen Anwaltskosten geltend. In Folge solch einer Abmahnung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, zu reagieren. Manch einer liest sich in den bekannten Internetforen ein und tendiert erst einmal dazu, die Angelegenheit im Alleingang ohne anwaltliche Hilfe zu bestreiten. Diese Vorgehensweise ist möglich – es muss jedoch davon abgeraten werden. Nicht jeder ist sich darüber im Klaren, dass der Laie nur schwer mit der Gegenseite in Verhandlung treten kann. Eine gütliche Einigung herbeizuführen, ist so nur schwer zu erreichen. Andere wiederum lehnen eine Geldzahlung im Zusammenhang mit der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Homeland“ kategorisch ab. Diese müssen mit einem Mahnverfahren und/oder einer Gerichtsverhandlung rechnen.

Diese weitreichenden Konsequenzen können natürlich einfach abgewendet werden. Oberstes Ziel ist es, den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Mit der fristgerechten Abgabe einer korrekt formulierten Unterlassungserklärung ist dieses hinreichend getan. Der Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Homeland“ ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit besteht, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Optimalfall ist diese von einem Anwalt verfasst.

Doch in der Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Homeland“ geht es auch um Geld. Hier muss einzelfallabhängig geprüft werden, ob die Geldforderung in vollem Umfang geltend gemacht werden kann. Die Praxis hat gezeigt, dass eine kritische Prüfung einer Abmahnung oft zu einer Kostenreduzierung führt. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall möglich ist. Es hängt davon ab, wer die Rechtsverletzung unter welchen Bedingungen begangen hat.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Abgemahnten aus ganz Deutschland die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an. In diesem Telefonat bespricht Dr. Wachs die abschätzbaren Risiken, Kosten und Möglichkeiten einer Verteidigung. Wer sich dazu entschließt, sich mit einem Anwalt gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Homeland“ zu wehren, der tut dies in erster Linie ohne ein Gerichtsverfahren. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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