Abmahnung Waldorf Frommer i. A. v. Sony Music Entertainment Germany GmbH - Pietro Lombardi - Call my name

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Wieder einmal ist ein äußerst spannendes Finale bei DSDS zu Ende gegangen.

Pietro Lombardi hat sich wohl - wie Dieter Bohlen meint - auf Grund seines sogenannten Gesamtpakets gegenüber seiner Konkurrentin Sarah Engels durchgesetzt.

Direkt nach dem Finale ist der Siegersong „Call my Name" von RTL zum Download bereitgestellt worden. Wenn nun jemand den Song nicht lizenziert, sondern bei einer der sogenannten Internettauschbörsen wie Bittorrent, Edonkey Kasar o.ä. downgeloadet hat, wird er vermutlich in naher Zukunft eine böse Überraschung erleben.

Da nach unseren Informationen Pietro Lombardi mit seinem Song „Call my Name" von Sony Music Entertainment Germany GmbH unter Vertrag genommen wurde, wird voraussichtlich die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt, Abmahnungen wegen des illegalen Downloads aus sogenannten Internettauschbörsen beauftragt werden.

Eine solche Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer wirkt allein dadurch sehr bedrohlich, dass auf bis zu 20 Seiten Rechtsprechung diverse Gerichte in ganz Deutschland zitiert wird, das Landgericht Köln oder Bielefeld einen Beschluss erlässt, wonach der Provider Auskunft zu erteilen hat und zur Erledigung der gesamten Angelegenheit eine äußerst kurze Frist gesetzt wird.

Der juristische Laie gerät hier verständlicherweise schnell in Panik und unternimmt die falschen Schritte.

Bitte nehmen Sie auf keinen Fall direkten Kontakt mit einer solchen Abmahnkanzlei auf um die Angelegenheit selbst zu regeln, bevor Sie nicht den Rat eines fachkundigen Anwalts für das Urheberrecht eingeholt haben. Sie haben nun mehrere Möglichkeiten zu reagieren:

1.    Sie könnten „den Kopf in den Sand stecken" und nichts unternehmen. Diese Variante ist nicht besonders empfehlenswert, weil Sie dann automatisch mit einem einstweiligen gerichtlichen Verfügungsverfahren mit sehr teuren Prozesskosten überzogen werden und dieses garantiert verlieren würden.

2.    Sie wollen in ihrer verständlichen Angst die Angelegenheit so schnell wie möglich loswerden und das Problem durch Geldzahlung und Unterschrift unter die Unterlassungserklärung, die Ihnen überlassen wurde, erledigen. Auch diese Lösung ist nicht besonders empfehlenswert, da Sie sowohl gegenwärtig als auch zukünftig sehr teuer ist/sein wird.

3.    Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, der Ihnen die Unterlassungserklärung hoffentlich erfolgreich modifiziert und im Übrigen zahlen Sie den gewünschten Betrag an die Abmahnkanzlei. Auch diese Variante ist nicht unsere erste Wahl, da Ihnen schlichtweg zusätzliche Kosten entstehen und nicht sicher ist, dass die Unterlassungserklärung auch wirklich entschärft ist.

4.    Sie können sich gerne an uns wenden. Rechtsanwalt Georg Schäfer hat schon tausende solcher Fälle erfolgreich bearbeitet und sich in den letzten Jahren immer mehr auf die Rechtsgebiete der Neuen Medien und speziell das Urheberrecht spezialisiert. Wir entschärfen für Sie die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung und vertreten Sie zu einem fairen und vernünftigen Pauschalpreis. Ein erstes Vorgespräch per E-mail oder Telefon ist kostenlos. 



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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