Abmahnung Waldorf Frommer: "Meg"

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Meg". Meg (Originaltitel: The Meg) ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Film von Regisseur Jon Turteltaub. Er basiert auf dem Roman Meg: A Novel of Deep Terror von Steve Alten . Der Film ist eine chinesisch-amerikanische Co-Produktion und wurde von Warner Bros. Entertainment vertrieben. In Deutschland startete der Film am 9. August 2018. 

Inhaltlich handelt der Film von der Rettung einer Gruppe von Seeleuten, die in einem versenkten Atom-U-Boot gefangen sind. Dabei sieht Jonas Taylor, Teil des Rettungsteams, wie der Rumpf des U-Boots von einer eigenartigen Kreatur beschädigt wird. Taylor lässt zwei Seeleute zurück, weil er Angst hat, dass sie alle sterben werden, wenn sie auf die beiden warten würden. Als sie auftauchen, explodiert das beschädigte U-Boot. Taylors Behauptung, dass ein riesiges Meerestier die Katastrophe verursacht hat, wird von seinem Teamkollegen Dr. Heller zurückgewiesen...Die Suche nach der Wahrheit beginnt

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden in Höhe von „nur“ EUR 700,00 geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR.

Für das Anbieten des Films Meg verlangt Waldorf Frommer mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 915,00 EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Meg"

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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