Abmahnung wegen fehlender LUCID-Registrierung durch Thomas Babel

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Abmahnung der Kanzlei Karsten Ludolph im Auftrag des Herrn Thomas Babel.

Die Kanzlei Karsten Ludolph versendet Abmahnungen an Onlinehändler im Auftrag des Herrn Thomas Babel. In der Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der abgemahnte Onlinehändler in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu Herrn Babel stehen würde, da beide auf der Onlineplattform Amazon Elektronikprodukte aus dem Bereich von Spielekonsolen, Spiele und Zubehör für Konsolen anböten.

Welcher Vorwurf steht in der Abmahnung von Thomas Babel?

Sodann wird ausgeführt, dass der Abgemahnte entgegen der Vorschriften, insbesondere entgegen § 9 Abs. 1 des Verpackungsgesetzes nicht bei dem Verpackungsregister LUCID registriert sei. Hierbei handele es sich um einen Wettbewerbsverstoß, der mit der ausgesprochenen Abmahnung verfolgt werde.

Was wird mit der Abmahnung gefordert?

Mit der Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 Euro gefordert. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 818,20 Euro. 

Keinesfalls sollte man die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Dies würde von vielen Gerichten als „Schuldeingeständnis“ gewertet. Stattdessen empfiehlt sich die Abgabe einer sog. Modifizierten Unterlassungserklärung. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar – man kann also weiterhin die Zahlung vollständig verweigern. Gleichzeitig verhindert sie aber, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden. Dies wäre nämlich mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden.


Wie sollte man auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung reagieren?

Nach Erhalt einer Abmahnung sollte die Abmahnung zudem dahingehend überprüft werden, ob sie formal korrekt ausgesprochen wurde. Zudem werden wir immer wieder gefragt, ob wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich ausgesprochen werden. Ist dies der Fall, besteht ebenfalls kein Zahlungsanspruch. Auch dies sollte stets bei Erhalt einer Abmahnung geprüft werden.


Kostenlose Erstberatung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit über 11 Jahren erfolgreich Onlinehändler auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und Markenrechts. Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung unter der Telefonnummer 022180067680 an. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zudem zu fairen Festpreisen. Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Foto(s): Obladen Gaessler Rechtsanwälte

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