Abmahnung wegen Filesharing durch Warner Bros. Entertainment GmbH wegen der TV-Serie Supergirl

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Zurzeit bearbeitet unsere Kanzlei erneut eine Abmahnung wegen Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, welche im Namen des Rechtsinhabers Warner Bros. Entertainment GmBH gegen unseren Mandanten vorgeht. Inhalt der angeblichen Urheberrechtsverletzung ist die TV-Serie „Supergirl“.

Der Vorwurf basiert auf einem angeblichen Verstoß gegen § 19a UrhG. Unser Mandant als abgemahnter Internetanschlussinhaber soll mittels der Tauchbörsensoftware „BitTorrent“ drei Folgen der besagten TV-Serie heruntergeladen und anderen Usern auf diesem Wege zum Download zur Verfügung gestellt haben. Da dies ohne Zustimmung des Rechtsinhabers, in diesem Falle also Warner Bros. Entertainment GmbH, erfolgte, sei dies eine Urheberrechtsverletzung.

Die gegnerische Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte stellen daher die Forderung zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages in Höhe von 1350,- EUR, sowie die Übernahme der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 281,30 EUR. Insgesamt macht dies einen Zahlungsbetrag von 1631,30 EUR.

Zusätzlich wird noch die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gemäß § 97 Abs.1 UrhG verlangt.

Dieses Vorgehen ist mittlerweile standardisiert und wird bei jedem Sachverhalt im Bereich einer Urheberrechtsverletzung angewandt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Gegenangriff zwecklos sei.

Sollten Sie daher ebenfalls eine Filesharing-Abmahnung kürzlich erhalten haben, so lassen Sie sich von den Formalien und der Höhe der Forderung nicht abschrecken. Es ist Ihnen dringend geraten den Rechtsverstoß nicht voreilig zuzugeben, denn dies könnte weiteren rechtlichen Schritten zur Abwendung der Forderung entgegenstehen.

Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Als bundesweit tätiger Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht stehe ich Ihnen fachkundig zur Seite. Ich berate sie über die bestmöglichen Folgeschritte und leite diese gegebenenfalls für Sie ein.

Gerne können Sie auch zunächst eine unverbindliche und kostenfreie Erstanfrage an uns stellen. Dies ist jederzeit sowohl per E-Mail als auch per Telefon möglich. Bitte teilen Sie uns bei der Gelegenheit gleich Folgendes mit:

  • Welche Kanzlei hat Sie abgemahnt?
  • Welches Werk wurde abgemahnt und wie hoch ist die Forderung der Gegenseite?
  • Wann läuft die Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung ab?

Anschließend nehmen wir umgehend mit Ihnen Kontakt auf und teilen Ihnen mit, welche Kosten entstehen, wenn Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen und wie die Verteidigungsstrategie lauten sollte.


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