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Abmahnung wegen IsoPlex

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Der Anbieter IsoPlex stellt  sich – zumindest auf den ersten Blick – für die meisten Nutzer als Streaming-Plattform aus. Der verbreiteten Annahme nach, dass Streaming erlaubt sei, wird IsoPlex daher mit gutem Gewissen ohne Angst vor einer Abmahnung genutzt. Doch die Realität sieht anders aus: Es handelt sich bei IsoPlex nämlich um einen Filesharing-Dienst, bei dem Daten unerlaubt verbreitet werden. Die meist ahnungslosen Anwender könnten erhalten daher eine kostenintensive Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten
 
Teure Abmahnung wegen IsoPlex

Achtung bei dem „Streaming“ Dienst IsoPlex: Teure Abmahnung droht bei der Nutzung, da das Streaming bei IsoPlex nur vorgetäuscht wird.

Der Anbieter IsoPlex arbeitet nach einem vergleichbaren Prinzip, wie die bereits bekannte Plattform Popcorn Time, Porn Time sowie oder aber Aurous. Es handelt sich bei den genannten Plattformen nicht um reine Streaming-Dienste, über den sich die Nutzer Videos gewöhnlich ohne die Angst vor einer rechtlichen Verfolgung ansehen können. Vielmehr werden die geladenen Musikstücke gleichzeitig über eine Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten. Durch den Tausch der Daten, sogenanntes Filesharing, wird eine Urheberrechtsverletzung begangen, worauf eine Abmahnung folgen kann. Bereits in der Vergangenheit haben sich geschäftstüchtige Abmahnanwälte das zunutze gemacht und verlangen Ersatz der Abmahnkosten und Schadensersatz.

IsoPlex & Co.: Eine Haftung besteht trotz Unwissenheit

Den Gesetzen zufolge können die Nutzer von IsoPlex nicht auf Ihre mangelnde Kenntnis dieser Funktionsweise berufen. Das kommt daher, dass das deutsche Urheberrecht für das illegale Verbreiten von Raubkopien eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Unwissenheit schützt hier also vor Strafe und vor einer teuren Abmahnung nicht.

Seien Sie kritisch bei vermeintlichen Streaming-Angeboten im Internet – oft steckt der Wolf im Schafspelz.

Internet-Nutzer sollten bei angeblichen Streaming Angeboten im Internet immer sehr vorsichtig sein und sich zunächst genau das Kleingedruckte in Form der Nutzungsbedingungen durchlesen. Oder einfach mal den Anbieter „googlen“ und sich anlesen, auf welcher Basis der Anbieter arbeitet.

Es kommt immer wieder vor, dass sich diese Dienste, wie z.B. IsoPlex als Mogelpackung erweisen. In Wirklichkeit handelt es sich um illegales Filesharing. Anbieter wie IsoPlex, Aurous oder Popcorn Time sollten daher gemieden werden. Wer auf solch eine „Täuschung“ hereingefallen ist und eine Abmahnung erhält, sollte sich nicht unnötig unter Druck setzen lassen. Keinesfalls sollte vorschnell die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte berät Betroffene im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Gerne helfen wir Ihnen bei dem Problem.

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