Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung 1. FC Union Berlin e.V. durch Schütz Rechtsanwälte

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Aktuell wurde uns ein markenrechtliches Abmahnschreiben der Schütz Rechtsanwälte im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V. zur Bearbeitung vorgelegt. Das Abmahnschreiben datiert vom 10.05.2023.


Unserer Mandantschaft wird im Rahmen des Abmahnschreibens vorgeworfen, dass diese auf dem eBay-Kleinanzeigen-Portal (jetzt Kleinanzeigen) eine Lampe angeboten habe, welche die Kennzeichnung „Union Berlin“ trägt. Insofern wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass der geschützte Markenbestandteil an dem Kennzeichen „Union Berlin“ aus der geschützten Wortkombination „1. FC Union Berlin“ zur Kennzeichnung des Produktes verwendet wird.


Von unserer Mandantschaft wird die Abgabe einer die Wiederholungsgefahr ausräumenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines grundsätzlichen Gegenstandswertes von 15.000,00 €, mithin 1.134,55 €. Des Weiteren wird ein Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG geltend gemacht, den die Gegenseite sodann pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1.800,00 € in Rechnung setzt.


Es wird sodann eine außergerichtliche Einigung dahingehend vorgeschlagen, dass bei Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 1.600,00 € die Angelegenheit ihre Erledigung finden könne.


Wie ist mit diesem Abmahnschreiben umzugehen?


Zunächst ist natürlich wie immer zu prüfen, ob der erhobene Verstoß tatsächlich zutrifft. Neben den üblichen Fragen, ob das gerügte Kennzeichen tatsächlich markenrechtlich geschützt ist, auf Seiten der Mandantschaft ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, bedarf es stets einer genauen Betrachtung dahingehend, inwieweit in der vorgeworfenen Konstellation tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Darüber hinaus spielen naturgemäß vielfache weitere Umstände eine Rolle bei der Beurteilung, inwieweit ein Abmahnschreiben tatsächlich berechtigt und begründet ist.


Wichtig ist zunächst, dass Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne eine vorige Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder insbesondere einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nicht vorschnell unterzeichnen. Auch sollten zunächst die Beträge nicht geleistet werden, bevor die Angelegenheit rechtlich geprüft wurde.


Wichtig ist jedoch unbedingt, dass Sie die Fristen einhalten, da im anderen Falle durchaus einstweilige Verfügungen oder gleich Klageverfahren drohen können. Hierbei sind die grundsätzlich sehr hohen Streitwerte im Markenrecht zu erwähnen, die für den Abmahnadressaten stets ein wirtschaftliches Risiko darstellen.


Wir sind auf das Markenrecht hoch spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Hierzu zählt auch ausdrücklich das Markenrecht. Das für uns etwas Besondere an der Abmahnung ist, dass es sich hierbei um die erste Abmahnung dieser Kanzlei für den 1. FC Union Berlin e.V. handelt und bei der es sich inhaltlich um einen Markenrechtsverstoß handelt.


Sollten auch Sie ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Expertise und spezialisierten Hilfe zur Verfügung. Hierzu senden Sie uns das Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns natürlich unmittelbar gerne unter 02307/17062 an

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