Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung an der Marke Carpe Diem erhalten?
- 1 Minuten Lesezeit
Herr Rainer von Baal ist Inhaber verschiedener Marken mit dem Wortbestrandteilt „Carpe Diem“, Unter diesem Zeichen vertreibt er über seine Vertriebsgesellschaft CARPEDIEM Sylt Vertriebs GmbH sowie weitere Lizenznehmer Bekleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires. Rainer von Baal ist auch alleiniger Inhaber der Marke Unionsmarke 18423867 eingetragen für die Klassen 03, 09, 14, 18 ,20, 21, 24, 25, 29, 30 und 35.
Herr von Baal geht gegen Markenrechtsverletzung an seiner Marke vor. Abgemahnt werden Händler die ebenfalls unter dem Zeichen CARPE DIEM Bekleidung, Schuhe, Taschen oder Accessoires anbieten, die nicht von Rainer von Baal stammen. Vertreten lässt sich Herr von Baal durch die Rechtsanwälte JACOBSEN + CONFURIUS aus Berlin. In den Abmahnungen werden Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht. Hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten wird ein Streitwert von 100.000 € angenommen.
Wir empfehlen solche Abmahnungen sehr ernst zu nehmen. Es drohen teure Gerichtsverhandlungen.
Unser Rat:
- Ruhe bewahren
- Fristen beachten
- Keinen Kontakt zur Gegenseite
- nicht ungeprüft Erklärungen abgeben oder Zahlungen vornehmen
- Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt /z.B. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragen
Das Geld für eine Prüfung ist gut angelegt, denn die vorschnelle Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung kann teuer werden. Ebenso können häufig selbst bei berechtigten Abmahnungen die geforderten Kosten reduziert werden.
Gerne stehen wir mir Rat und Tat zur Seite- Kanzlei Dr. Schenk – Experten für Markenrecht
Artikel teilen: