Abmahnung wegen unzulässiger Fristverkürzung für Mängelgewährleistung

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Für einen meiner Mandanten bin ich derzeit wegen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung tätig. Der Mandant betreibt einen Online-Shop und hatte im Rahmen der verwendeten AGB die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen unzulässig auf weniger als 6 Monaten verkürzen wollen. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Das Rechtsinstitut der Abmahnung

Eine Abmahnung stellt – allgemein formuliert – eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Eine Abmahnung dient damit der schnellen, kostengünstigen und vor allem außergerichtlichen Streitbeilegung.

Worum geht es mit einer Abmahnung?

Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Hauptsächlich geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Wenn dieser Anspruch besteht, so kann dieser zum Beispiel durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden. Ein Unterlassungsanspruch kann nach der Rechtsprechung nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Wenn die Abmahnung berechtigt erfolgt ist, so steht dem Abmahner ein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen. Außerdem können Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung erhoben werden.

Abmahnung: Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Der mit einer Abmahnung verbundene Unterlassungsanspruch ist der wichtigste Punkt, den es zu klären gilt. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Rechtlich und bezogen auf den Unterlassungsanspruch geht es vor allem um die Frage, ob Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung drohen. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Für Unternehmer ist daher neben einer schnellen Reaktion auch die Auswirkung in Zukunft wichtig.

Demgegenüber stellt sich der Erstattungsanspruch aus einer Abmahnung nicht als Hauptproblem dar. Das gilt auch, wenn hieraus auf den ersten Blick hohe Kosten folgen mögen.

Die Reaktion nach einer Abmahnung

Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Für den Einzelfall kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden. Grundsätzlich müssen erst Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Angesichts der normalerweise knapp bemessenen Fristen ist eine schnelle Reaktion erforderlich. Nach Ablauf der gesetzten Frist droht ein gerichtliches Verfahren.

Wie Sie weiter vorgehen sollten

Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell – Stress oder Angst nach Erhalt der Abmahnung sind die schlechtesten Ratgeber.

  •  Nehmen Sie keinen übereilten Kontakt mit dem Gegner auf
  •  Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  •  Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung wegzuwerfen
  •  Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  •  Bevor Sie reagieren: Anwalt fragen!

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so helfe ich Ihnen gern.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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