Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, .rka R, C-Law, Sasse u.a.
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Sie haben eine Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe! Zahlen Sie auf keinen Fall den geforderten Betrag oder unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung! Nehmen Sie stattdessen unseren kostenlosen Erstkontakt in Anspruch.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt angebliche urheberrechtliche Verstöße an dem Film „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ des Rechteinhabers Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag des Rechteinhabers DigiRights Adminstration GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße auf Internettauschbörsen ab. Die Abmahnung beinhaltet z. B. den Vorwurf einer Rechtsverletzung am Musikstück „Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro“.
Der Rechteinhaber Koch Media GmbH lässt durch die .rka Rechtsanwälte urheberrechtliche Verstöße am Werk „Saints Row IV“ abmahnen.
Die Kanzlei C-Law GbR Rechtsanwälte versendet Abmahnungen im Namen der Fa. G&G Media Foto-Film GmbH. Der Vorwurf lautet auf Urheberrechtsverletzung an unterschiedlichen Filmwerken mit pornografischen Inhalten.
Die Kanzlei Sasse & Partner mahnt im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH ab. U. a. werden Verstöße am Werk „Free Birds – Esst uns an einem anderen Tag“ abgemahnt.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit der Abmahnung ein pauschalen Schadenersatzbetrag gefordert und bei Nichtzahlung mit drastischen Konsequenzen gedroht. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung beträgt oft nur wenige Tage.
Ein Ignorieren der Abmahnung kann nicht angeraten werden. Immer mehr Abmahnkanzleien beantragen bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht. Eine einstweilige Verfügung bedeutet ein extrem hohes Kostenrisiko für den Abgemahnten. Die Streitwerte dieser einstweiligen Verfügungen werden von den Gerichten hoch bewertet. Ein Streitwert von 20.000,- € oder mehr ist die Regel. Hiernach berechnen sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Dabei können leicht Kosten von mehreren tausend Euro auf den Abgemahnten zukommen! Dieses Risiko gilt es in jedem Fall zu vermeiden.
Erst Recht ist von vorformulierten Unterlassungserklärungen aus Internetforen dringend abzuraten! Diese „kostenlosen“ Unterlassungserklärungen sind meist von juristischen Laien pauschal formuliert und bergen weitreichende Risiken. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte auf diesem Gebiet und der für Nicht-Juristen unübersichtlichen Rechtslage, kann in der Regel nur ein fachkundiger Rechtsanwalt die richtigen Erfolgsaussichten einer Verteidigung einschätzen.
Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.
Ihr
Rechtsanwalt Lars Hämmerling
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