Abmahnung wegen vermeintlicher Verletzung der Wortmarke "HSV" durch Kanzlei von Appen Jens Legal

  • 3 Minuten Lesezeit

Wegen des Vorwurfes, gegen die Markenrechte der HSV Fußball AG verstoßen zu haben, wurde einer unserer Mandanten kürzlich von der Kanzlei von Appen Jens Legal abgemahnt. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der unerlaubten Verwendung der Marke „HSV“ innerhalb eines Onlineshops.

Unserem Mandanten wird konkret vorgeworfen, über die Plattform „Spreadshirt“ T-Shirts zum Kauf angeboten zu haben, auf denen der Aufdruck „HSV“ zu lesen gewesen sei. Bei der Bezeichnung „HSV“ handele es sich jedoch um eine beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene geschützte Wortmarke der HSV Fußball AG (Registernummer: 30613597). Die Verwendung einer geschützten Wortmarke durch einen nichtberechtigten Dritten stelle eine Markenrechtsverletzung dar, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG zur Folge hätten.

Unser Mandant wird mithin dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich dazu verpflichten soll, künftig keine T-Shirts mit dem Aufdruck „HSV“ mehr im Internet anzubieten, wenn es sich dabei nicht um Originalware der HSV Fußball AG handele. Außerdem wird er zur Erstattung der für den Ausspruch der Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1.531,90 € aufgefordert.

Unsere Einschätzung zu er Abmahnung

Gegenstand dieser klassischen markenrechtlichen Abmahnung ist der Vorwurf der Verletzung von Markenrechten. Eine pauschale Aussage darüber, ob Abmahnungen der vorliegenden Art berechtigt sind oder nicht, kann nicht getroffen werden. Vielmehr kommt es auf die exakten Umstände des Einzelfalles an. Relevant ist z. B. die Herkunft der angebotenen Waren. Dies liegt daran, dass eine Markenrechtsverletzung jedenfalls dann grundsätzlich ausscheidet, wenn das Produkt durch den Markenrechtsinhaber selbst in den Verkehr gebracht wurde oder kein Handeln im gewerblichen Verkehr vorliegt. 

Ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte demzufolge den Sachverhalt im Falle einer Abmahnung umfassend prüfen. Sofern dann tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegen sollte, so raten wir davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist u.E. nachteilig formuliert und zu weitreichend gefasst. Außerdem kann eine vorformulierte Unterlassungserklärung schnell als Schuldeingeständnis ausgelegt werden, was weitere Verteidigungsmöglichkeiten stark beeinträchtigt, wenn nicht gar ausschließt. Auch die geltend gemachten Kosten sollten auf ihre Berechtigung und Höhe hin überprüft werden.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung des HSV oder eines anderen Markenrechtsinhabers erhalten haben, bieten wir Ihnen unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an. Wir verteidigen gegen Abmahnungen grundsätzlich im Rahmen eines sodann zu besprechenden fairen Pauschalhonorars. 

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Gerne können Sie auch den kostenlosen telefonischen Rückrufservice nutzen, den wir Ihnen in Kooperation mit Anwalt.de gerne anbieten können. Auf unserem Anwalt.de-Profil finden Sie einen entsprechenden Link. Geben Sie einfach Ihre Rufnummer ein und Sie erhalten binnen weniger Sekunden einen kostenlosen Rückruf durch unsere Kanzlei.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema