Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz

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Kürzlich wurde mir von einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz berichtet. Auf Grundlage des angeblichen Rechtsverstoßes wurde hier erst einmal nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht – Überblick

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Sinn und Zweck einer solchen Abmahnung ist die außergerichtliche Erledigung eines Rechtsstreits und damit die Vermeidung unnötiger Kosten.

Wettbewerbsrecht: Die Ansprüche aus einer Abmahnung

Erfahrungsgemäß werden mit Abmahnungen mehrere Ansprüche erhoben.

In erster Linie geht es um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, ein bestimmtes Verhalten abzustellen. Bei Bestehen des Anspruchs kann beispielsweise eine Unterlassungserklärung gefordert werden. Ein Unterlassungsanspruch kann nach der Rechtsprechung nicht dadurch erfüllt werden, dass der Rechtsverstoß einfach nur abgestellt wird.

Abhängig von dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Bei einer berechtigten Abmahnung gibt es einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten. Es geht hierbei darum, die Kosten einer berechtigten Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer geltend zu machen. Darüber hinaus gibt es Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Abmahnung und Unterlassungsanspruch

Die größte Bedeutung kommt dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu. Das gilt einmal aus rechtlichen Gründen, zum anderen auch aus finanziellen Erwägungen. Vor allem stellt sich die Frage, ob wegen des Unterlassungsanspruchs eine einstweilige Verfügung droht oder eine Unterlassungsklage erhoben werden kann. Der Unterlassungsanspruch führt bei Gericht zu sehr hohen Kosten. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: Wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.

Daraus folgt aber auch, dass Unternehmer – die normalerweise längere Zeit in die Zukunft planen möchten – das weitere Vorgehen sorgfältig abwägen müssen.

Der Erstattungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Dieser mag zwar in Einzelfall hoch ausfallen, steht aber dennoch in keinem Verhältnis zu den Folgen aus dem Unterlassungsanspruch.

Richtig reagieren nach einer Abmahnung

Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.

Möglich sind zum Beispiel die Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung oder auch die Inkaufnahme eines gerichtlichen Verfahrens. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Auch wenn oder gerade weil die Fristen kurz erscheinen, muss rasch reagiert werden. Nach Fristablauf droht ein gerichtliches Verfahren.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Nach Erhalt der Abmahnung gilt es, dass Sie einige Verhaltensregeln kennen und befolgen.

  •  Kein unüberlegter Kontakt mit der Gegenseite
  •  Finger weg von der originalen Unterlassungserklärung oder schlechten Mustern aus dem Internet – in beiden Fällen schaffen Sie sich Nachteile
  •  Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung zu ignorieren
  •  Ermitteln Sie die gesetzten Fristen
  •  Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch

Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.


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