Abmahnung Wham-O Holding Ltd. Hong Kong durch Zierhut IP

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Abmahnung Wham-O Holding Ltd. Hong Kong durch Zierhut IP

Derzeit kursieren zahlreiche Abmahnungen der Wham-O Holding Ltd., Unit 714, 7th Floor, Peninsula Centre, 67 Mody Road, Tst East, Hong Kong. Zur Abmahnung berufen fühlt sich die Kanzlei Zierhut IP, hinter der die IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft, Maximilianstraße 33, 80539 München steckt. Geltend gemacht werden markenrechtliche Ansprüche der Wham-O Holding Ltd.

Marken der Wham-O Holding Ltd.

Die Wham-O Holding Ltd. hat mittlerweile zahlreiche Marken angemeldet, sodass davon auszugehen ist, dass in naher Zukunft diese Marken auch bei einer Verletzung verteidigt werden. Es handelt sich hierbei um die folgenden Marken: Wham-O, Frisbee, Hacky Sack, Boogie, Morey, Morey Boogie, Snowball, Superball, Snowboogie, Slip’n Side, Rutsch 'nd' Flutsch, Hula-Hoop, Wave Rider, Wham-O Superball, Fastback, Hydroglide, Twilight Blast, Snowball Blaster, NT, Arctic Force und Aqua Force.

Dabei fällt insbesondere auf, dass die Marken vor allem für die Warenklasse Spielzeug registriert worden sind. Es ist also davon auszugehen, dass die Wham-O Holding Ltd. Hersteller und Vertreiber von Spielzeug abmahnen wird, die entweder mit den vorgenannten Marken gekennzeichnet oder mit diesen Marken beworben werden.

Zu der Abmahnung wegen der Verwendung der Marke SNOWBALL:

Abmahnung Snowball

Wer ist die Wham-O Holding Ltd.?

Dieses Unternehmen geht zurück auf die Wham-O Inc., ein amerikanisches Spielzeugunternehmen mit Sitz in Kalifornien. Dieses ist seit ca. 70 Jahren dafür bekannt, viele beliebte Spielzeuge herzustellen und zu vermarkten, darunter den Hula-Hoop, Frisbee, Super Ball, Hacky Sack und viele weitere. Im Jahre 2015 wurde das Unternehmen offenbar von einem Geschäftspartner aus Hongkong gekauft. Die Süddeutsche Zeitung führt dazu wie folgt aus:

„Schließlich kam im Jahr 2015 ein Anruf bei Richards. Ein Geschäftspartner von ihm aus Hongkong wollte Wham-O kaufen und ihm die Führung übergeben. Er zögerte keine Sekunde. 100 Millionen Dollar Umsatz sollte die Firma fünf Jahre nach der Übernahme machen, nahm er sich vor. „Wir waren uns bewusst, dass es nicht leicht würde“, sagt er heute. „Wie schwer es werden würde, konnten wir nicht ahnen.“

Offenbar handelt es sich dabei um die Wham-O Holding Ltd., die nun im großen Stil markenrechtliche Abmahnungen ausspricht.

Was beinhaltet die Abmahnung der Wham-O Holding Ltd. durch Zierhut IP?

Zunächst wird in der Abmahnung mitgeteilt, welche Marke die Wham-O Holding Ltd. besitzt und inwiefern diese durch den Betroffenen verletzt worden ist. Sodann wird aufgezeigt, dass die Verbindung der sprechenden Marke eine Verletzung darstellt. Die Wham-O Holding Ltd. macht sodann Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, binnen einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in welcher er sich verpflichtet, die streitgegenständliche Marke fortan nicht mehr zu verwenden. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung muss er dann eine entsprechende Vertragsstrafe an die Wham-O Holding Ltd. zahlen.

Was tun bei einer Abmahnung der Wham-O Holding Ltd.

Markenrechtliche Abmahnungen sind aufgrund ihres hohen Streitwerts stets ernst zu nehmen. Insbesondere bei Unternehmen wie der Wham-O Holding Ltd. ist davon auszugehen, dass sie ihre Markenrechte mit aller Konsequenz verteidigen. Auch sollte nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sonst die Gefahr besteht, dass im Nachgang eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird, wenn nicht alle Angebot entsprechend geändert bzw. gelöscht worden sind. Unsere Kanzlei ist auf den gewerblichen Rechtsschutz und dabei insbesondere auf das Markenrecht spezialisiert. Wir haben bereits unzählige außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung geführt, sodass wir Sie optimal beraten können, wenn Sie eine Abmahnung der Wham-O Holding Ltd. erhalten haben. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bin ich auf das Markenrecht spezialisiert.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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