Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für Studiocanal, Constantin und Warner Bros.

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Uns liegen weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor, die für die Studiocanal GmbH, die Constantin Film Verleih GmbH und die Warner Bros. Entertainment GmbH die Verletzung von Urheberrechten behaupten und verfolgen. 

Der Vorwurf lautet auch hier, dass durch Verwendung einer Tauschbörse (P2P Client) ohne entsprechende Berechtigung Werke der Rechteinhaber zum Download angeboten und deren Urheberrechte verletzt wurden. Gegen Abmahnungen dieser Art haben wir seit über einem Jahrzehnt in tausenden Angelegenheiten vertreten und verschiedentlich auch hierüber berichtet, vgl. u. a.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Gefordert wird jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die als Muster dem Abmahnschreiben beigefügt ist. Weiter wird ein pauschaler Lizenzschadenersatz (oft 700,00 EUR) sowie die Übernahme der Kosten der anwaltlichen Beauftragung (oft 215,00 EUR) gefordert.

Wie sollte man sich nach Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer verhalten?

Selbstverständlich sollten Sie die gesetzten Fristen ernst nehmen und diese nicht etwa ignorieren. 

Gleichzeitig sollten Sie allerdings keinesfalls Kurzschlussreaktionen zeigen und vorschnell das beigefügte Unterlassungsversprechen unterzeichnen und abgeben bzw. Zahlungen leisten. Auch von eigenen Kontaktaufnahmen raten wir ab. 

Auf der anderen Seite sitzt ein im Urheberrecht versierter Anwalt, der genau weiß, worauf es (ihm) ankommt und entsprechend die Interessen seiner Mandantschaft vertritt. Der Abgemahnte kann nicht nur nicht auf die rechtlichen Ausführungen entgegen, er läuft auch Gefahr, ausgefragt zu werden, ohne es zu bemerken oder Angaben zu machen, die ihm entgegen seiner Annahme nicht nutzen sondern schaden können. 

Angesichts der 30-jährigen strafbewehrten Bindung und der nicht unbedeutenden Zahlungsforderungen sollte zunächst ein versierter (Fach-)Anwalt beauftragt werden, die Forderungen auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen. Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, sollte dieses ggf. modifiziert werden, um unnötige Nachteile zu vermeiden.

Dr. Wallscheid & Drouven | Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Gerne können Sie mich anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können mir vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung/einstweilige Verfügung/Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werde ich mich gerne bei Ihnen zurückmelden. 

Ich freue mich, Sie bundesweit zu beraten und zu vertreten.


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