Abmahnungvon Burberry Limited und CBH Rechtsanwälten

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Aktuell erreichte uns erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Burberry Limited und VBH Rechtsanwälte. Wir haben bereits über diese Abmahnung berichtet. Wir bieten betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht an. Hierzu können Sie uns einfach die Abmahnung der CBH Rechtsanwälte und der Burberry Limited per E-Mail übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos und für Sie unverbindlich.

Gegenstand der Abmahnung von Burberry und CBH Rechtsanwälte

Auch die aktuelle Abmahnung der CBH Rechtsanwälte und der Burberry Limited bezieht sich auf die angeblich markenverletzende Nutzung des Burberry-Check (Burberry-Muster). Die Rechtsanwälte CBH weisen darauf hin, dass die Burberry Limited bekannte und hochwertige Bekleidungsstücke vertreibe. Die Ursprünge der Burberry Limited sollen dabei auf das Jahr 1856 zurückgehen. Einen besonderen Schwerpunkt bilde dabei der Vertrieb von Schals und/oder Halstüchern in verschiedenen Farben und Ausführungsformen.

Des Weiteren verfüge die Burberry Limited über ein umfängliches Markenportfolio im Hinblick auf das Muster „Burberry-Check“. Exemplarisch wird im Rahmen der uns vorliegenden Abmahnung auf die Unionsmarke 000 377 580 verwiesen. Die Marke genießt u. a. Schutz für Waren der Klasse 25 (Bekleidung).

Im Rahmen der Abmahnung der Burberry Limited und CBH Rechtsanwälte wird weiter darauf hingewiesen, dass die Nutzung eines identischen Musters im Rahmen der Produkte des Abgemahnten die Marke der Burberry Limited verletze. Es wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadenersatz gefordert.

Burberry Abmahnung- was ist zu tun?

Eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung muss immer ernst genommen werden. Zu prüfen ist, ob die Marke tatsächlich verletzt wurde. Entscheidend ist allein die eingetragene Marke. Weicht das angeblich markenverletzende Produkt von der Marke ab und/oder werden beispielsweise andere Farben verwendet, stellt sich bereits die Frage, ob eine Markenverletzung gegeben ist.

Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung -finden Sie die notwendigen Infos hier

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Kostenlose Ersteinschätzung

Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Die kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung können Sie hier ersuchen: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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