ACHTUNG: erneut weitere Abmahnung der Frida Kahlo Corp. durch Kanzlei Zierhut IP wegen Markenrecht
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Uns wurden weitere Abmahnung der Frida Kahlo Corp. vorgelegt.
Es werden augenscheinlich umfangreich vermeintliche Markenrechtsvereltzung aus den Bereichen Textilangebote, Schmuck, Wohnaccesoires und auch Printprodukte (wie bspw. Postkarten und Bilder) verfolgt.
Beachtlich ist, dass in den uns einreichten Abmahnungen jeweils ein erheblicher Streitwert in höhe von 250.000 EUR von der Gegenseite festgelegt wurde. Zwar ist es nach höchstricherlicher Rechtssprechung anerkannt, dass bei Markenrechte grundsätzlich ein Streitwert von mindestens 50.000 EUR anzusetzen ist.
Allgemein kann aufgrund der Bekanntheit einer Marke der Streitwert durchaus höher angesetzt werden. Wir haben jedoch erhebiche ZWeifel, ob der vorliegende Streitwert von 250.000 EUR angmessen ist. Dies insbesondere auch unter Beachtung der weiteren Rahmenbedingungen bei den von uns vertretenen Mandanten.
Auch erscheinen uns in nicht allen uns eingereichten Fällen die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich gegeben zu sein. Haben auch SIe eine solche Abmahnung erhalten, so sollte daher dringend diese anwaltlich geprüft werden.
Wir raten zudem eindringlich davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne weitere Pürfung abzugegeben. Diese erscheint uns in den uns vorliegenden Fällen ebenfalls zu weitgehend und bringt zudem existenzielle Gefahren mikt sich. So muss auch beachtet werden, dass eine solche Erklärung Rückwirkung entfalten kann. Einmal unterschrieben und abgegeben gilt die Erklärung sogar 30 Jahre lang fort und ist nicht anfechtbar oder kündbar.
Weitere Informationen zu den Abmahnfällen der Frida Kahlo Corp. finden Sie auch in unserem weiteren Beitrag hierzu:
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
www.e-commerce-kanzlei.de
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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