Adler Group Schadensersatz: Erste Klage eingereicht, Musterverfahren beantragt - Was ist nun zu tun?

  • 4 Minuten Lesezeit

Im Auftrag eines Anlegers hat die Stuttgarter Kanzlei WEISSWERT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („WEISSWERT“) mit Datum vom 05.05.2022 vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die ADLER Group S.A. („Adler“) die - soweit ersichtlich - erste Anlegerklage in Deutschland eingereicht. Gleichzeitig hat die Kanzlei einen Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“) gestellt, um ein Musterverfahren gegen Adler einzuleiten.

Zum Hintergrund der Klage

Der Kläger hatte Aktien der Adler Group S.A. erworben und macht nun den Kursdifferenzschaden geltend. Den Hintergrund seiner Klage bildet ein Bilanzskandal bei Adler. Den vorläufigen Höhepunkt markierte ein 'Disclaimer of Opinion' (Versagungsvermerk) des Abschlussprüfers zum jüngst veröffentlichten Adler-Konzernabschluss.

Nach fester Rechtsüberzeugung von WEISSWERT hat sich Adler infolge einer Reihe von kapitalmarktrechtlichen Pflichtverletzungen gegenüber Aktionären und Anleihegläubigern schadensersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind insbesondere Erwerbe von Adler-Aktien in dem Zeitraum vom 09.04.2020 bis 29.04.2022, aber auch weitere Aktien und Anleihen des Adler-Konzerns in diesem Zeitraum.

Adler hat nach unserer festen Überzeugung den Kapitalmarkt mehrfach falsch und unvollständig informiert sowie Insiderinformationen verschwiegen“, erklärt WEISSWERT-Anwalt Maximilian Weiss. „Neben Ansprüchen gemäß §§ 97, 98 des Wertpapierhandelsgesetzes wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten bestehen unseres Erachtens in einzelnen Fällen auch Ansprüche aus Prospekthaftung. Darüber hinaus prüfen wir eine Erweiterung des Musterverfahrens auf zusätzliche Haftungsgegner. Namentlich betrifft dies insbesondere den Abschlussprüfer KPMG“, fährt Rechtsanwalt Maximilian Weiss fort.

Was ist zu tun?

Geschädigte Adler-Anleger sollten zunächst von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen lassen, ob und wenn ja in welcher Höhe sie Schadensersatzansprüche (Kursdifferenzschäden als auch Transaktionsschäden) besitzen und wie es mit den Erfolgsaussichten bestellt ist. Dies hängt maßgeblich von dem jeweiligen Finanzinstrument und den Transaktionsdaten (Erwerbs- und Verkaufszeitpunkte, Anzahl der Stücke, Kauf- und Verkaufspreise) ab.

Unser Service für Sie

Unter 

https://weisswert.de/klage/adler-group/ 

können sich Anleger und Investoren kostenfrei per Angabe ihrer E-Mail-Adresse registrieren und dann weitere Informationen erhalten. Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie werthaltige Schadensersatzansprüche besitzen. Darüber hinaus informieren wir Sie über die Kosten eines rechtlichen Vorgehens sowie über die Möglichkeiten einer Prozesskostenfinanzierung. Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie – ebenfalls kostenfrei – die Einholung einer Deckungszusage, sodass Sie Ihre Ansprüche ohne finanzielle Risiken verfolgen können. 

Betroffene Finanzinstrumente

Wir werten derzeit Transaktionsdaten von geschädigten Anlegern zu den nachfolgend aufgelisteten Finanzinstrumenten aus.

Aktien:

  • ADLER Group SA Aktie (WKN: A14U78; ISIN: LU1250154413)
  • ADLER Real Estate AG Aktie (WKN: 500800; ISIN: DE0005008007)
  • Consus Real Estate AG Aktie (WKN: A2DA41; ISIN: DE000A2DA414)

Anleihen:

  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2017(2017/2024) Euro-Anleihe (WKN: A19L3U ISIN: XS1652965085)
  • ADLER Group S.A. EO-Exch. Bonds 2018 (2018/2023) Euro-Anleihe (WKN: A2RUD7 ISIN: DE000A2RUD79)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2025) Euro-Anleihe (WKN: A280V1 ISIN: XS2010029663)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2026) Euro-Anleihe (WKN: A28357 ISIN: XS2248826294)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2029) Euro-Anleihe (WKN: A287MT ISIN: XS2283225477)
  • ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2026) Euro-Anleihe (WKN: A287MU; ISIN: XS2283224231)
  • ADLER Group S.A. EO-Medium-T. Notes 2021 (2021/2027) Euro-Anleihe (WKN: A3KP7A; ISIN: XS2336188029)
  • ADLER Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) Euro-Anleihe (WKN: A2G8S3; ISIN: XS1731858715)
  • ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2023) Euro-Anleihe (WKN: A2G8WY; ISIN: XS1713464441)
  • ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2026) Euro-Anleihe (WKN: A2G8WZ; ISIN: XS1713464524)
  • Consus Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) Anleihe (WKN: A2GSGE ISIN: DE000A2GSGE2)
  • Consus Real Estate AG Wandelschuldverschreibung (2017/2022) Anleihe (WKN: A2G9H9 ISIN: E000A2G9H97)

Was ist, wenn mein Finanzinstrument nicht aufgelistet ist?

Sollte das von Ihnen erworbene Finanzinstrument nicht aufgelistet sein, kontaktieren Sie uns bitte. Wir prüfen dann, ob in Ihrem Fall gleichwohl die Möglichkeit besteht, Schadensersatz geltend zu machen. Bitte beachten Sie allerdings, dass wir nicht für die Geltendmachung von Schäden in Derivaten zur Verfügung stehen. Die Aussichten auf Erfolg sind nach unserem Dafürhalten und auf Basis des uns vorliegenden Sachverhalts deutlich zu gering, als dass sich ein Vorgehen lohnen würde.

Zum in dieser Angelegenheit federführenden Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Maximilian Weiss ist spezialisiert auf Bilanzmanipulationsfälle und erfahren in komplexen kapitalmarktrechtlichen Auseinandersetzungen. Für institutionelle Investoren hat er Verfahren mit Volumina im Milliardenbereich betreut. Beispielhaft hierfür stehen Aktionärsklagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegen die Volkswagen AG, die Porsche Automobil Holding SE oder die Daimler AG, aber auch Verfahren im Zusammenhang mit Bilanzskandalen:

In Sachen Wirecard stellte Rechtsanwalt Maximilian Weiss mit dem ersten Musterverfahrensantrag die Weichen für das Musterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“). Auch im Zuge des Bilanzskandals bei der Steinhoff International Holdings N.V. hat Weiss das Musterverfahren eingeleitet und anschließend auch den Musterkläger vertreten.

Während die gerichtliche Aufarbeitung des Wirecard-Skandals noch andauert, erhalten Geschädigte in dem Fall Steinhoff durch einen vor Kurzem global geschlossenen Gesamtvergleich mit einem Volumen in Höhe von ca. 1,43 Milliarden Euro nun Geld zurück. An dem Steinhoff-Vergleich haben sich auch der Steinhoff-Abschlussprüfer Deloitte sowie D&O-Versicherer beteiligt.

Foto(s): Maximilian Weiss

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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