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AG Kitzingen verhängt Haftstrafe wegen Volksverhetzung über Facebook

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Das Amtsgericht Kitzingen hat einen Angeklagten wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der aus Unterfranken stammende Angeklagte hetzte monatelange im Internet gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden. Der 31-Jährige war in zehn Fällen angeklagt. Von April bis November 2014 habe er unter seinem eigenen Namen auf Facebook Hass-Parolen veröffentlicht und zu Gewalt und Mord aufgerufen.

Das Gericht verurteilte den Mann am Dienstag deshalb zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Dabei sei nach Angaben des Gerichts auch strafschärfend berücksichtigt worden, dass der Angeklagte mehrfach vorbestraft sei. Die Strafe in Höhe von zwei Jahren und drei Monaten liege daher oberhalb der Zwei-Jahres-Grenze, bis zu der Haftstrafen noch zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte habe bereits Rechtsmittel eingelegt. Ziel dürfte hier sein, eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe zu bekommen. Je nachdem ob Berfung oder Revision eingelegt wird, entscheidet jetzt das Landgericht Würzburg bzw. das Oberlandesgericht Bamberg.

Das Urteil zeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. In letzter Zeit ist es vermehrt zu Verurteilungen wegen Hetze bei Facebook gekommen, so dass sich jeder bewusst sein sollte, was er in sozialen Netzwerken von sich gibt.


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