AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?

AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen

Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB"
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08.05.2025 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind aus dem Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Sie regeln in standardisierter Form zahlreiche Vertragsinhalte – von Zahlungsbedingungen über Gewährleistung …“ Weiterlesen
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08.05.2025 Rechtsanwalt | Partner Johannes Goetz„… gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung (§ 384 Abs. 1 Nr. 2 KAGB i.V.m. AGB und IT-Standards) . Voraussetzung ist der konkrete Nachweis , dass: ein Auftrag nicht ausgeführt werden …“ Weiterlesen
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07.05.2025 Rechtsanwalt Christian Grotz„… zur Rentenkürzung verstößt gegen das AGB-Recht: Die zentrale Regelung in § 1 Abs. 3 AVB ist laut Gericht unzulässig, weil sie keine Rückanpassung vorsieht. „Zur Unwirksamkeit führt der Umstand, dass die Klausel keine …“ Weiterlesen
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06.05.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… . auch gerichtlich. 6. Können Token-Projekte Rückabwicklungen einfach per AGB ausschließen? Nein. Ein vollständiger Ausschluss von Rücktritts- und Rückgaberechten ist meist unwirksam, insbesondere bei Verbrauchern …“ Weiterlesen
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06.05.2025 Rechtsanwalt Christopher Kress„… entschieden, dass Nachrangdarlehensklauseln AGB-rechtlich unwirksam sind. Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern Wir prüfen kostenfrei, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche und damit …“ Weiterlesen
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06.05.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… ) Fahrlässigkeit des Kunden oder verschanzten sich hinter komplexen und für Laien kaum verständlichen Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Doch diese Zeiten der einseitigen Schuldzuweisung …“ Weiterlesen
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05.05.2025 Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-/MedienR Dennis Tölle„… Urheber:innen genannt werden – außer es wurde wirksam darauf verzichtet. Ein BGH-Urteil hat kürzlich klargestellt, dass ein Verzicht über AGB möglich sein kann, wenn der Urheber wirtschaftlich davon profitiert …“ Weiterlesen
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04.05.2025 Rechtsanwalt Robin Tafel„… , Onlinepräsenzen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Händler, die ihre AGB, Widerrufsbelehrungen oder Datenschutzerklärungen einmalig erstellen und dann über Jahre unverändert lassen, riskieren …“ Weiterlesen
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03.05.2025 Rechtsanwalt Birkan Görer„… " verletzen, § 14 UrhG . Ein genereller Verzicht auf diese Rechte würde der gesetzlichen Regelung widersprechen. Besonders ratsam ist es, bei Verzichtserklärungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB …“ Weiterlesen
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03.05.2025 Rechtsanwalt und Mediator Christian Peitzner-Lloret„… und die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Datenschutz: Biometrische Daten und DSGVO Ein zentrales Problemfeld ist der Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere wenn Fotos hochgeladen …“ Weiterlesen
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02.05.2025 Rechtsanwalt Sylvio Schiller„… unter anderem: ✔ Impressumspflicht (§ 5 TMG) ✔ Widerrufsrecht, AGB, Datenschutzerklärung ✔ Grundpreisangaben (z. B. bei Kosmetik, Lebensmitteln) ✔ Produktsicherheitskennzeichnungen wie CE Das Problem …“ Weiterlesen
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01.05.2025 Rechtsanwalt Nico Werdermann„… Plata Informations Dienst GmbH als Herausgeber genannt – ebenso in den AGB von rohstoffraketen.de . Gleichzeitig findet sich auch in der Widerrufsbelehrung wieder der Name BeJoCo …“ Weiterlesen
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30.04.2025 Avvocato Davide Cuocolo LL.M.„… , gilt automatisch auch das CISG . Wer das vermeiden will, muss das UN-Kaufrecht ausdrücklich ausschließen . 📌 4. AGB nur wirksam, wenn korrekt übermittelt Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB …“ Weiterlesen
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30.04.2025 Rechtsanwalt Jochen Resch„… zu Geschäftsführung, Unternehmenssitz oder eine rechtlich bindende Anbieterkennzeichnung fehlen vollständig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sucht man ebenfalls vergeblich. Diese massive …“ Weiterlesen
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29.04.2025 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… verwendet haben (z. B. „inkl. MwSt.“ obwohl tatsächlich die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG angewendet wird), oder missverständliche oder widersprüchliche Angaben in den AGB, Artikelbeschreibungen …“ Weiterlesen
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29.04.2025 Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow„Bereits in den Rechtstipps Darf die MCM Vermögenswerte AG & Co. KG Genussrechtszahlungen verweigern? AGB-Prüfung Genussrechtsbedingungen und Was tun, wenn die MCM Vermögenswerte AG & Co. KG …“ Weiterlesen
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25.04.2025 Rechtsanwältin Virabell Schuster„… gekommen sei – oft durch eine vermeintlich bestätigte Anmeldung mit Zustimmung zu den AGB. Kommt es zum Zahlungsverzug, wird das Inkassounternehmen Procollect GmbH eingeschaltet, das mit einer förmlichen …“ Weiterlesen
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25.04.2025 Rechtsanwalt Christian Gammelin„… VOB/B reicht nicht aus. Eine solche Unklarheit verstößt gegen das Transparenzgebot in AGB; Unklarheiten gehen zu Lasten des Gläubigers (dazu schon BGH, Urteil vom 1. Juli 2003 – XI ZR 363/02 …“ Weiterlesen
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25.04.2025 Rechtsanwalt Christian Kramarz LL.M.„Im Geschäftsleben, ob im Internet oder im klassischen Handel, bilden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein entscheidendes Gerüst für Ihre Vertragsbeziehungen. Sie definieren die Rahmenbedingungen …“ Weiterlesen
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24.04.2025 Rechtsanwalt Guido Lenné„… Lootboxen ausgegeben, ohne zu wissen, wie gering die Gewinnchancen tatsächlich waren. Du warst zum Zeitpunkt der Käufe minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig. Die AGB des Spieleanbieters waren …“ Weiterlesen
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24.04.2025 Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-/MedienR Dennis Tölle„… sein, sonst liegt ein Verstoß gegen §5a UWG (Informationspflichten) vor. ✉️ AGB nur online verlinkt? Ein Fall vor dem OLG Düsseldorf zeigte: Wird in einem Werbebrief lediglich auf die AGB per Link verwiesen …“ Weiterlesen
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24.04.2025 Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum„… Sie mögliche Investments von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Fordern Sie alle Produktunterlagen schriftlich an Lassen Sie sich Prospekte, AGB und Risikoaufklärungen in gedruckter Form geben. So …“ Weiterlesen
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23.04.2025 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… . Besonders im Fokus: fehlende oder unklare Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie unzureichende Angaben zu Versandbedingungen und Rücksendekosten. Wer hier nicht aufpasst, riskiert teure Abmahnungen …“ Weiterlesen
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23.04.2025 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… : Viele Plattformen untersagen anonyme oder erfundene Bewertungen in ihren AGB – ein Angriffspunkt, den wir oft nutzen. Wichtig: Nicht jede schlechte Bewertung ist automatisch rechtswidrig. Meinungen …“ Weiterlesen