Aktuelle Abmahnfälle

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Auch wenn sich die im Umlauf befindlichen Abmahnungsvorgänge doch zum Teil erheblich unterscheiden und es kein einheitliches Vorgehen gehen die Verschiedenen Sachverhalte gibt, so ähneln sich zumindest die Ratschläge für den Abgemahnten.

Aktuelle Vorgänge:

  • Abmahnung von Getty Images wegen angeblich erlaubter Nutzung von Bildern/Fotos im Internet.
  • Abmahnung der Firma K&K Logistics vertreten durch Winterstein Rechtsanwälte, wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen der Marke „Don Ed Hardy".
  • Abmahnung der Gedast GmbH, vertreten durch die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung von Erotikfilmen.
  • Abmahnung der Universal Music GmbH, vertreten durch Rasch Rechtsanwälte, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung von Musikalben.

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen "Vergleichsbetrag" zur Beilegung zu zahlen. Und alles am besten innerhalb einer kurzen Frist.

Panik ist hier ein schlechter Ratgeber. Ich rate daher davon ab, übereilt die Erklärung abzugeben und die Zahlung zu leisten.

Prüfen Sie die Vorwürfe und verlangen Sie die Darlegung der angeblichen Beweise, die den jeweiligen Anwaltskanzleien angeblich vorliegen. Auch wenn Abmahnungen dieser Art wie am Fließband auf den Postweg gehen, sollte man die Vorwürfe aber auch nicht auf die leichte Schulter nehmen und im Zweifel fachkundigen Rat aufsuchen. Gerade vorgeworfene  Marken- und Urheberrechtsverletzungen enthalten ein großes Kostenrisiko, wenn sie bewiesen werden können.

Oftmals bietet sich an eine modifizierte Unterlassungserklärung (siehe vorheriger Rechtstipp) als erster Schritt an. Dadurch werden weitere kostenauslösende Maßnahmen erst mal vermieden. Als Zweites sollte dann der Versuch gestartet werden, den Anspruch der Gegenseite entweder ganz abzuschmettern (z.B. anhand von Unstimmigkeiten der angeblichen Beweise für die Rechtsverletzung) oder den Zahlungsbetrag so weit wie möglich zu drücken.

Diese Vorgehensweise kommt natürlich nicht in Betracht, wenn sich völlig ausschließen lässt, dass die Rechtsverletzung begangen worden ist.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin mit einem Schwerpunkt im Internet- und Urheberrecht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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