Aktuelle Urteile in Sachen Öltod VW T5 und T6, Rückruf KBA ? News wegen Code 23DV

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Neueste Entwicklungen Öltod VW Transporter T5 und T6

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Die Chancen mit einer Klage gegen VW, gestützt auf Konstruktionsmängel und/oder dem Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen in T5 und T6 Modelle von VW, Schadenersatz zu erhalten, sind nach einer Rechtsprechungsänderung deutlich gestiegen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser.


Insoweit können geschädigte Kunden von VW sich neben dem Vorwurf von Konstruktionsmängel auch auf den Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen (Thermofenster) berufen.

Der Bundesgerichtshof hatte nämlich insoweit am 26.06.2023 durch diverse Urteile (VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22)  im Dieselskandal verkündet, dass Autokäufer Schadensersatz in Höhe von bis zu 15 % des Kaufpreises fordern können, wenn die Hersteller Pflichten bloß fahrlässig verletzt haben. Eine Schädigungsabsicht ist nicht mehr erforderlich! Der Bundesgerichtshof folgte damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.


Das OLG Karlsruhe hatte gestützt auf diese neue Rechtsprechung des BGH  kürzlich mit Urteil vom 5. März 2024 entschieden, dass es sich in dem in einem VW T5 eingebauten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der neuen BGH-Rechtsprechung  handelt  und der Käufer Anspruch auf Schadenersatz hat (Az. 17 U 20/21).  In dem streitgegenständlichen Fahrzeug war der aus dem VW Skandal bekannte Typ EA 189 mit der Abgasnorm Euro 5 eingebaut.

Insoweit erwartet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, der seit 2016 im Dieselabgasskandal bundesweit tätig ist, sogar einen zeitnahen verpflichtenden Rückruf vom KBA = Kraftfahrtbundesamt . Dies vor dem Hintergrund, dass das KBA bereits mit Bescheid vom 08.01.2024 festgestellt hatte, dass auch die in VW T5 Bussen eingebauten Thermofenster unzulässig sind.

Zuvor hatte VW unter dem Code 23DV den Kunden ein freiwilliges Software-Update angeboten.

Auch im Hinblick auf VW T6 Busse gibt es Bewegung in der Rechtsprechung.

So hat erst kürzlich das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 einem Käufer eines VW T6 Busses Schadensersatz zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). Das OLG Hamm hat nämlich ferstgestellt, dass die in einem VW T6 Bus vorgefundene und eingebaute sogenannte Fahrkurvenerkennung, eine unzulässige Abschalteinrichtung ist und VW auf Schadenersatz verurteilt. Auch in diesem Fall hat das Gericht fahrlässiges Fehlverhalten von VW ausreichen lassen.  In das dortige streitgegenständlichen Fahrzeug war ein Motor mit dem Typ EA 288 verbaut gewesen.


Bei der Fahrkurvenerkennung selbst handelt es sich insoweit um eine unzulässige Abschalteinrichtung, weil diese anhand verschiedener Parameter erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im realen Straßenverkehr befindet. Die Abgasnachbehandlung wird dann in unzulässiger Weise gesteuert.

Auch im Hinblick auf den Hauptvorwurf gegen VW, dass Materialschwächen also konstruktionsbedingte Mangelteile, für die Schäden verantwortlich sind, gibt es ein neues Gutachten.

Zwischenzeitlich hat nämlich auch ein vom Landgericht Ellwangen bestellter Gutachter, sowie zuvor ein vom LG München I bestellter Gutachter, siehe weiter unten, festgestellt, dass die verbauten AGR- Kühler Materialschwächen aufweisen und dadurch ursächlich für die bemänglten  Schäden sind. 

Das Gutachten betraf einen VW T5 Biturbo mit einem 179 PS und der Kennzeichnung C auf der Prüfplakette.

Auch ein vom Landgericht München I beauftragter Gutachter, wegen CFCA- Motor im VW T5 2.0 BiTDI T5 (CFCA, Baujahre 2008 bis 2016, 179 PS, hatte schon festgestellt, dass Konstruktionsfehler und fehlende Materialqualität für den Motorschaden des streitgegenständlichen Fahrzeugs verantwortlich sind. Der Gutachter stellt fest, dass der Schaden bei jedem der 179.000 weltweit verkauften Biturbo-T5  eintreten kann. Um die 10 % davon sollen „bereits dem Öltod erlegen sein“ – 9000 davon in Deutschland.

Die streitigen VW Diesel-Motoren wurden zwischen 2009 bis 2015 verbaut.

Auch Autobild berichtete hierüber detailliert und ausführlich, siehe Link unten.

https://www.autobild.de/artikel/vw-t5-vor-diesem-gutachten-zittert-vw-konstruktionsfehler-22720979.html

So heißt es im Gutachten auf Seite 19/20:
„Im gegenständlichen Fall kann jedoch festgestellt werden, dass der hier verbaute Motor mit einem AGR-Kühler ausgerüstet war, welche aufgrund seiner mangelhaften Materialbeständigkeit nicht für den Betrieb über die zu erwartende Lebensdauerlaufleistung geeignet war und in der Folge zu einer Motorschädigung geführt hat."


Vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen Entwicklungen sind die Chancen Schadenersatz zu erhalten enorm gestiegen, so Rechtsanwalt ESER.


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Foto(s): Kemal Eser

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