Alkohol im Verkehr – Wann bekomme ich keinen Rechtsschutz?

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Sie sind im Verkehr als Führer eines Kraftfahrzeugs mit einer erheblichen Alkoholisierung angehalten worden und denken, dass Sie über Ihre Rechtschutzversicherung eine Kostendeckung erhalten ? Warum dies nicht immer der Fall ist und warum Sie vermeiden sollten, eigene Angaben vor der Polizei wird im Folgenden kurz dargestellt.

Straftaten sind als "sonstige Vergehen" i.S.d. § 2 i bb ARB nur unter dann vom Rechtsschutz erfasst, wenn es sich um Delikte handelt, deren vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist.

Wann ist fahrlässiges Handeln strafbar?

Strafbar ist gemäß § 15 StGB nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Demnach fallen Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, von vornherein nicht unter den Rechtsschutz (z.B. Nötigung, § 240 StGB oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB), völlig unabhängig von der Berechtigung des Vorwurfs und dem Ausgang des Verfahrens. Es kann jedoch eine vorläufige Rechtschutzzusage durch den Anwalt beantragt werden. Wird das Verfahren eingestellt, muss der Versicherungsnehmer auch nachträglich keine Kosten tragen oder den Rückgriff durch die Rechtsschutzversicherung befürchten, da keine vorsätzliche Verurteilung vorliegt.

Wenn Ihnen beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt gemäß § 315c StGB oder § 316 StGB vorgeworfen wird und Sie auch verurteilt wurden, kommt es darauf an, ob Vorsatz angenommen wird.

Muss man mir den Vorsatz nachweisen, wenn ich hierzu schweige?

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.04.2015, Az. 4 StR 401/14 ist eine Blutalkoholkonzentration oberhalb der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit ein starkes Indiz für ein (bedingt) vorsätzliches Handeln. Der BGH gibt aber auch den Hinweis, dass der Tatrichter nach dem Grundsatz freier richterlicher Beweiswürdigung dieses Indiz (und eben keinen wissenschaftlichen Erfahrungssatz dahingehend) neben anderen in seine Überzeugungsbildung einbeziehen muss. Er kann also auch bei Vorsatz aus anderen Umständen, z.B. den Beobachtungen der Polizei auf Vorsatz schließen.

Wie verhält es sich bei sehr hoher Alkolisierung?

Die Annahme, bei sehr hohen Blutalkoholwerten könne der Vorsatz  wegen verringerter Erkenntnis- und Kritikfähigkeit wieder entfallen, lehnt der Bundesgerichtshof ab (Urteil vom 09.04.2015, Az. 4 StR 401/14).

Habe ich Rechtsschutz, wenn nur ein Bußgeldbescheid gegen mich verhängt wurde?

Dies ist ohne weiteres der Fall. § 2 i bb ARB betrifft nur Straftaten, nicht Ordnungswidrigkeiten.  Demnach erhält derjenige, gegen welchen ein Bußgeld wegen einer BAK über 0,5- Promille verhängt wurde, auch dann uneingeschränkten Rechtsschutz, wenn das Gericht  - etwa aufgrund eigener Angaben – auf Vorsatz schließt.

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