Alte Bekannte: Kanzlei Bindhardt & Lenz

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Achtung, öffnet in einem neuen Fenster.Die bekannte Filesharing-Abmahnkanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe gibt es so nicht mehr. Bindhardt Fiedler Zerbe hatte sich damit einen Namen gemacht, vor allem angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Tauschbörsen abzumahnen. Als Rechteinhaber vertrat Bindhardt Fiedler Zerbe insbesondere Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt unter seinem Künstlernamen „Bushido" und die einzelnen Künstler der Musikgruppe „Culcha Candela".

Kreative Abmahntätigkeit

Bindhardt Fiedler Zerbe hatte sich in der Vergangenheit einen Namen in der Branche durch besonders kreative Abmahntätigkeit gemacht. So erhielten auch Personen, die keine Musik, sondern einen Film des Anis Mohamed Ferchichi bzw. Bushido durch Filesharing-Tauschbörsen verbreitet haben sollten eine Abmahnung, jedoch nicht wegen des öffentlichen Zugänglichmachung des Films, sondern der darin enthaltenen Film-Musik. Dies halten wir für rechtlich gewagt.

Alles bleibt anders

Die Abmahnkanzlei, die vorher bereits unter den Namen Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe abgemahnt hatte, hat sich nun offenbar getrennt. Uns liegt ein Schreiben einer neuen Kanzlei namens Bindhardt & Lenz vor, indem angegeben wird, nunmehr Anis Mohamed Ferchichi bzw. Bushido in Filesharing-Angelegenheiten zu vertreten.Die Trennung der ehemaligen Bushido-Anwälte scheint recht kurzfristig passiert zu sein. Unter der für die neue Abmahnkanzlei Bindhardt & Lenz angegebenen Internetadresse findet sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels lediglich eine Visitenkarten-Website mit Kontaktdaten.

Neue Taktik?

Es bleibt abzuwarten, ob sich an der bisherigen Abmahntätigkeit in der neuen Kanzlei Bindhardt & Lenz etwas ändert. Auch wird abzuwarten sein, ob die Taktik und Verhandlungsbereitschaft von Bindhardt & Lenz eine andere sein wird als bisher. Schließlich ist zu fragen, was eigentlich die restlichen Anwälte der ehemaligen Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe machen. Diese firmieren nunmehr unter Fiedler Koch Niedermayer Zerbe Rechtsanwälte und haben auch das ehemalige Kanzlei-Logo übernommen bzw. behalten. Ob sie weiter abmahnen werden, bleibt abzuwarten.

Was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder übersenden Sie uns Ihre vollständige Abmahnung mit allen Seiten und ihren Kontaktdaten per Fax oder E-Mail. Sie erreichen uns telefonisch unter 040/411 67 62 5, per Fax unter 040/411 67 62 6 oder per E-Mail unter info(at)ipcl-rieck.de. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen mit, ob wir Sie vertreten können und wie die Kosten dafür sein werden.

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