Amazon: Schadensersatz für Falschauskunft eines Mitarbeiters

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Ein Mandant kaufte über die Plattform Autoscout24 einen Mini-Bagger zu einem Preis von 1800 Euro. Der ausländische Verkäufer forderte ihn auf, die Bezahlung über den Bezahldienst Amazon-Payments abzuwickeln. Er erhielt eine E-Mail im Namen von Amazon Payments und wurde zur Entrichtung des Betrags aufgefordert. Der Mandant hatte Zweifel an der Echtheit der E-Mail und wandte sich daraufhin direkt an Amazon.

Mitarbeiter bestätigt Echtheit der E-Mail

Er leitete die vermeintlich von Amazon Payments stammende E-Mail an Amazon.de weiter und bat um Bestätigung, dass die E-Mail echt sei und von Amazon Payments stamme. Innerhalb weniger Stunden meldete sich ein Mitarbeiter von Amazon.de und bestätigte die Echtheit der E-Mail. Der Mandant veranlasste daraufhin die Zahlung in Höhe von 1.800 Euro an den ausländischen Verkäufer.

Geld weg, Anzeige bei der Polizei

Es kam dann allerdings, wie es kommen musste: Der Verkäufer des Mini-Baggers meldete sich plötzlich nicht mehr, nachdem die Überweisung ausgeführt wurde. Vom Mini-Bagger und Verkäufer fehlte jede Spur. Eine nochmalige Anfrage bei Amazon.de ergab, dass der Mitarbeiter, der die Echtheit der E-Mail zuvor bestätigt hatte, eine falsche Auskunft erteilt hatte. Die E-Mail des Verkäufers stammte nicht von Amazon Payments. Amazon.de entschuldigte sich für entstandene „Missverständnisse“ bei meinem Mandanten. Der Mandant brachte den Fall zur Anzeige gegenüber der Polizei. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass er so gut wie keine Chancen hätte, das Geld jemals vom Verkäufer wiederzusehen. Es handele sich um eine bekannte Betrugsmasche einer international agierenden Bande.

Amazon leistet Schadensersatz

Der Mandant wendete sich daraufhin an Amazon.de und forderte Erstattung seiner verlorenen 1800 Euro. Es folgte ein längeres Hin und Her ohne konkretes Ergebnis. Erst nach Einschaltung eines Rechtsanwalts erkannte Amazon.de den Schadensersatzanspruch meines Mandanten an und überwies meinem Mandanten die schon verloren geglaubten 1800 Euro.

Fazit: Unternehmen haftet für seine Mitarbeiter

Rein rechtlich war der Fall als einfach zu bewerten. Aufgrund der Falschauskunft eines Amazon.de-Mitarbeiters hatte mein Mandant die 1800 Euro überhaupt erst überwiesen. Seine Zweifel an der Echtheit der gefälschten E-Mail wurden so ausgeräumt. Amazon.de war das Handeln des Mitarbeiters auch zuzurechnen. Entsprechend musste Schadensersatz geleistet werden. Die Abwicklung wurde von Amazon.de dann - dankenswerterweise - zügig vollzogen.

Sollten auch Sie ein Problem haben im Bereich Amazon Payments, wenden Sie sich gerne an meine Kanzlei. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Tobias Kläner, Rechtsanwalt



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