Amtsgericht Augsburg verurteilt Soldat wegen Befehlsverweigerung - Expertenbeitrag

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Das Amtsgericht Augsburg hat am 15.03.2023 einen Soldaten wegen Befehlsverweigerung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze zu je 50 Euro verurteilt. Zudem wurden ihm die Prozesskosten und notwendigen Auslagen für seinen Verteidiger auferlegt. Der 33 Jahre alte Soldat hatte 2021 angeblich eine Corona-Schutzimpfung verweigert. Der Vorgesetzte des Soldaten hatte nach Ansicht der Richterin in der Urteilsbegründung plausibel ausgeführt, dass sich der Angeklagte im Bewusstsein aller Konsequenzen gegen eine Impfung entschieden habe.

Ungehorsam und Befehlsverweigerung im Wehrstrafgesetzbuch

Die im Zusammenhang von Ungehorsam bestehenden Staftatbestände sind im Wehrstrafgesetzbuich (WStG) geregelt.

Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3 WStG) verursacht, wird wegen Ungehorsams mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Gehorsamsverweigerung gemäß § 20 WStG begeht dagegen, wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.

Grundsätzlich sieht das Wehrstrafgesetzburch in vielen Tatbeständen überhaupt keine Geldstrafe vor. Kommt jedoch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 StGB eine Geldstrafe, wenn nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Absatz 1 unerläßlich ist.

Derjenige, der nur  leichtfertig einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3 WStG) verursacht, wird dagegen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

Nach der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Augsburg seien bei einem bloßen Erscheinen bei einem Impftermin der Befehl und auch die Duldungspflicht nicht erfüllt gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist Oberstleutnant d.R. und war 14 Jahre lang Vertragsanwalt des DBwV. In  22 Jahren hat er viele Entlassungsverfahren und Strafverfahren von Soldaten erfolgreich geführt. Er ist seit 1988 Soldat bzw. Reservist der Bundeswehr.

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