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Amtsgericht Viechtach stellt Verfahren wegen Hasskommentaren auf Facebook ein

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Glücklicher Ausgang in einem Strafverfahren für einen jungen Mann wegen Volksverhetzung. Das Amtsgericht Viechtach hat das Strafverfahren gegen den Angeklagten aus dem Landkreis Regen nach § 153a Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt. Ihm wurde zur Auflage gemacht, einen Geldbetrag in Höhe von 2500 Euro zu zahlen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor im Januar 2015, von Hassartikeln angestachelt, drei Kommentare auf einer Facebook-Seite verfasst, die gegen Flüchtlingsheime in Deutschland protestierten.

„Wenn jemand versucht, meine Frau anzufassen, gibt es eine Neuverfilmung von Rambo", soll einer der Kommentare des Angeklagten gelautet haben. So war es vor Gericht zu vernehmen. Auch Worte wie „Schmarotzer" oder Sätze wie „Es kommen nur junge Männer. Wo bleiben die Frauen und Kinder? Fällt euch nichts auf?" lauteten die geposteten Kommentare des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft sah in diesen Äußerungen den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt hat. Daher musste sich der Angeklagte nun vor Gericht verantworten.

In der Hauptverhandlung räumte der Angeklagte die Tat ein. Er zeigte sich einsichtig und reumütig. Gleichzeitig erklärte er, nicht mehr auf Facebook aktiv zu sein und sein Profil gelöscht zu haben.

Nach langer Diskussion mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger des Angeklagten erklärten sich alle Beteiligten mit einer Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a Abs. 2 StPO einverstanden.

Sobald der Angeklagte seiner Geldauflage nachgekommen ist, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Das bedeutet, dass er sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen darf.


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