Blitzer prüfen lassen: BAB 1, AD Vulkaneifel, Mehren, km 80,230 – Messungen unverwertbar?

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Wer von Koblenz kommend in Richtung Saarbrücken auf der Autobahn A1 fährt, tut gut daran, genau auf die gefahrene Geschwindigkeit zu achten, denn regelmäßig werden am Autobahndreieck Vulkaneifel in der Gemarkung Mehren von einem Laser-Messgerät in Anhänger-Gestalt teure Bilder gefertigt. Dieser sogenannte Enforcement Trailer vom Typ Poliscan FM 1 trägt das Kennzeichen RPL4-5487 und fällt in der Regel am rechten Straßenrand erst auf, wenn es schon zu spät ist. 

Gemessen wird nach einem vorangegangenen Schild „130 km/h“ und zwei Schildern „100 km/h“. Viele Betroffene sind dort abgelenkt, was verständlich erscheint, nachdem unmittelbar nach der Messstelle die Autobahnen aus Richtung Koblenz und Daun zusammengeführt werden. 

Wie häufig Verkehrsteilnehmer dort in die Blitzer-Falle treten, zeigt sich an zwei der zahlreichen von uns schon überprüften Messungen: So wurden beispielsweise zwischen dem 02.11.2018 und 05.11.2018 innerhalb von 78 Stunden 44.573 Fahrzeuge erfasst, wobei 3.551 (angebliche) Verstöße ermittelt wurden. Und zwischen dem 01.06.2019 um 0:00 Uhr und dem 03.06.2019 um 14:10 Uhr wurden 36.853 Fahrzeuge gemessen, wobei es zu 3.718 Verstößen gekommen ist. Im Ergebnis wird somit dort etwa jede Minute ein Fahrzeug mit (vermeintlich) überhöhter Geschwindigkeit geblitzt!

Übliche Tatvorwürfe der Bußgeldstelle in Anhörungsbögen und Bußgeldbescheiden

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer als zuständige zentrale Bußgeldstelle des Bundeslandes Rheinland-Pfalz sendet dann Anhörungsbögen oder gar Bußgeldbescheide zu, in denen es meistens heißt:

Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... Uhr in Mehren, A 1 AD Vulkaneifel, Gem. Mehren, km 80,230 Rtg. Saarbrücken als Führer des ..., (amtliches Kennzeichen) ... folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: 

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h. 

Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h.

§ 41 Abs.1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; …. BKat

Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Zeuge: ...

Messung wegen Datenlöschung verfassungswidrig und unverwertbar?

Bei dem hier verwendeten Laser-Messgerät wird – ebenso wie bei einer Vielzahl anderer Geräte auch – von der Herstellerseite dafür gesorgt, dass ein Großteil der bei der Messung gewonnenen digitalen Daten unwiderruflich gelöscht wird und somit selbst spezialisierte Sachverständige keine detaillierte Richtigkeitsprüfung durchführen können

Wir beklagen diesen Zustand bereits seit Jahren vor Gerichten in Deutschland. 

Der Saarländische Verfassungsgerichtshof bestätigt uns in dieser Auffassung und entschied am 05.07.2019 (Az. Lv 7/17), dass Messungen mit einem anderen Laser-Messgeräte-Typ nicht mehr verwertet werden dürfen, weil auch der Hersteller dieses Geräts die bei der Messung generierten Daten löscht und dies einem unzulässigen Eingriff in das Recht auf effektive Verteidigung gleiche. Ein faires Verfahren sei damit nicht mehr gewährleistet. 

Wir verweisen diesbezüglich auf unseren zweiteiligen Beitrag „Paukenschlag des Verfassungsgerichts gegen Blitzer – beste Verteidigungschancen“ (Teil 1 und Teil 2). 

Die Ausführungen des Saarländischen Verfassungsgerichts sind aus unserer Sicht auch auf das in der Vulkaneifel eingesetzte Laser-Messverfahren zu übertragen, nachdem die Problematik hier wie dort die gleiche ist. 

Auch wenn das angesprochene Urteil streng genommen nur bindende Wirkung für die Behörden und Gerichte des Saarlandes hat, meinen wir, dass die überzeugenden Ausführungen der dortigen Verfassungsrichter auch Gerichte in anderen Bundesländern umstimmen sollten, weil die jeweiligen Landesverfassungen in den maßgeblichen Bereichen ähnlich- bis gleichlautend sind. 

Wir setzen uns deswegen mit Nachdruck dafür ein, dass auch die Messungen an der besagten Stelle auf der BAB 1 bei Mehren als verfassungswidrig angesehen und deswegen nicht verwertet werden. Notfalls ist hierfür eben (in Fällen mit Fahrverbotsfolge) der Gang vor das Verfassungsgericht des Bundeslandes Rheinland-Pfalz erforderlich.

Nachdem daneben eine Vielzahl sonstiger Fehler bei der Durchführung sowie der Auswertung der Messung in Betracht kommen, sollten zumindest Vorwürfe im Punkte- oder gar Fahrverbotsbereich, also bei Pkw-Führern ab 21 km/h Überschreitungswert, überprüft werden. 

Die Kosten der anwaltlichen Verteidigung bis einschließlich zum Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht werden von einer etwaigen Verkehrsrechtschutzversicherung übernommen. 

Dr. Sven Hufnagel

Rechtsanwalt

Dr. Sven Hufnagel ist spezialisiert auf die Verteidigung nach angeblichen Geschwindigkeitsverstößen und führt seit inzwischen 15 Jahren jährlich mehrere hundert Überprüfungen in diesem Bereich durch. 

Er ist bundesweit tätig und wurde zwischen den Jahren 2015 und 2019 durchgehend im FOCUS-Spezial als „Top-Anwalt für Verkehrsrecht“ gelistet. 

Nähere Informationen: www.fahrverbot-rechtsanwalt.de 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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