Anklageschrift wegen Drogen bekommen – und nun?

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I.) Was genau ist eine Anklageschrift? 

Nun, zunächst einmal ist sie eine förmliche Antragsschrift, mit der die Staatsanwaltschaft dem Adressaten das Wissen über den gegen ihn erhobenen Vorwurf vermittelt und zugleich die Straftat konkretisiert. In ihr wird das wesentliche Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen wiedergegeben. Beweismittel werden benannt und die Geschehnisse werden unter bestimmten Tatbeständen erfasst.

Die Staatsanwaltschaft verfasst nur dann eine Anklageschrift (oder einen Strafbefehl), wenn sie nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens zu der Auffassung gelangt ist, dass ein sogenannter hinreichender Tatverdacht vorliegt. Dies ist der Fall, wenn eine Verurteilung wegen des vorgeworfenen Delikts wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.

II.) Was sollte ich tun, wenn ich eine Anklageschrift erhalten habe?

Da nach dem Besagten die Anklageschrift eine Prognose-Entscheidung der Staatsanwaltschaft voraussetzt, nach der sich ihr Adressat wohl der vorgeworfenen Tat(en) strafbar gemacht habe und deswegen auch zu verurteilen sein werde, ist spätestens jetzt darüber nachzudenken, fachkundigen Rat einzuholen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Anklageschrift vom Gericht zugelassen wird, das Hauptverfahren eröffnet wird und schon bald eine Ladung zur gerichtlichen Hauptverhandlung folgt, ist schließlich groß.

Insbesondere dann, wenn in der Anklageschrift ein Drogen-Delikt vorgeworfen wird, ist Eile geboten. Schließlich sind die meisten Betäubungsmittel-Straftaten nach den §§ 29 bis 30b BtMG mit recht hohen Strafen bedroht.

III.) Wie kann mir ein Rechtsanwalt nach Erhalt einer Anklageschrift helfen?

Ein erfahrener Strafverteidiger wird zunächst einmal Akteneinsicht beantragen, sich ausführlich mit den Ermittlungserkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden auseinandersetzen und diese mit der Schilderung seiner Mandantschaft abgleichen.

Sodann wird er u.a. die Anklageschrift darauf überprüfen, ob die Tatvorwürfe hinreichend konkret und bestimmt sind, und widrigenfalls mittels eines Schriftsatzes entsprechende Beanstandungen vortragen, durch die möglicherweise ein Teil der Vorwürfe eingestellt wird.

Doch selbst wenn diese Möglichkeit nicht zur Verfügung steht, wird er mit seinem Mandanten die Verteidigungstaktik für das weitere Vorgehen festlegen und wichtige Weichen für das Verfahren stellen. Dazu gehört auch der Fernblick auf die wahrscheinliche Hauptverhandlung vor Gericht und das Aussage- oder Schweigeverhalten des Klienten.

IV.) Welche Kosten entstehen für die anwaltliche Verteidigung?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Es hängt vor allem vom Tatvorwurf, dem zu erwartenden zeitlichen Aufwand und Schwierigkeitsgrad sowie auch den örtlichen Verhältnissen ab, wie teuer eine Verteidigung wird.

Die Tätigkeit des Anwalts kann entweder nach den gesetzlichen Vorgaben über bestimmte Rahmen-Gebühren vergütet werden oder über eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zwischen Mandantschaft und Anwalt. Dabei kommen dann Gebühren-Pauschalen ebenso in Betracht, wie auch die Abrechnung nach Zeitaufwand (sogenanntes Stunden-Honorar).

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger in Betracht. Ein solcher Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung liegt beispielsweise dann vor, wenn gegen den Angeklagten Anklage vor dem Landgericht erhoben wurde, ihm ein Verbrechen (Mindestfreiheitsstrafe: 1 Jahr) zur Last gelegt wird, er sich in Untersuchungshaft befindet, ein Bewährungswiderruf droht oder bei schwieriger Sach- und Rechtslage. In derartigen Fällen wird spätestens das Gericht zugleich mit Übersendung der Anklageschrift dazu auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist einen Rechtsanwalt des Vertrauens zu benennen. Alternativ wird das Gericht die Auswahl übernehmen.

V.) Fazit

Wem eine Anklageschrift ins Haus flattert, mit der der Vorwurf eines Drogen-Delikts erhoben wird, tut gut daran, schnellstens Kontakt zu einem fachkundigen Strafverteidiger seines Vertrauens aufzunehmen.

Es ist ein grober Fehler, wenn Beschuldigte bei solchen Tatvorwürfen blauäugig selbst an dem Verfahren herumdoktern und reden, wie ihnen der sprichwörtliche Schnabel gewachsen ist.

Wenn Rechtsfolgen mit Mindestfreiheitsstrafen von häufig einem Jahr und mehr im Raum stehen, steht die berufliche, wie auch private Zukunft auf dem Spiel, und spätestens dann ist es Zeit, Profis an die Sache zu lassen. Wer einen Schnupfen hat, wird kaum allein deswegen zum Arzt laufen – wer aber würde ernsthaft als medizinischer Laie versuchen, einen komplizierten Knochenbruch selbst zu therapieren?

Natürlich sind die Dienste des Anwalts nicht umsonst zu bekommen. Ohne Verteidiger ein betäubungsmittelstrafrechtliches Verfahren zu durchstehen, kann den Beschuldigten aber sehr viel teurer zu stehen kommen …

Dr. Sven Hufnagel

Rechtsanwalt Dr. Sven Hufnagel steht Ihnen gerne vor allen Gerichten in Deutschland zur Seite, wenn Ihnen mit einer Anklageschrift eine Drogen-Straftat vorgeworfen wird. Er greift auf jahrelange praktische Erfahrungen als Strafverteidiger zurück und verfügt u.a. nach einem absolvierten Fachanwalts-Lehrgang im Strafrecht über fundierte Kenntnisse des Betäubungsmittelstrafrechts. In Aschaffenburg und Umgebung übernimmt er auch Mandate als Pflichtverteidiger.

Weitere Informationen gibt es auf unserer Kanzlei-Homepage unter www.anwalt-strafrecht.com.


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