Anleger der Lombard-Fonds zur Kasse gebeten – dringender Handlungsbedarf für die Anleger

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Für zahlreiche Anleger der Lombardium-Gruppe wird der nächste Besuch des Postboten kein freudiges Ereignis sein. Nach Angaben des Insolvenzverwalters der Lombard Classic 2/Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG wurden am Montag, den 23. September 2019, gegenüber der ersten Gruppe der Anleger Rückzahlungsansprüche geltend gemacht. Weitere Anleger sollen in den nächsten Wochen und Monaten systematisch zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert werden.

Mit der vermeintlichen Sicherheit der Anlage, der geplant kurzen Laufzeit und soliden Gewinnmöglichkeiten wurden die Anleger in die Falle des Lombardium-Pfandhauses gelockt. Die Ernüchterung kam im Jahre 2016, als die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Insolvenz angemeldet hatte. Im Folgejahr folgte die Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG. Nun macht der Insolvenzverwalter der beiden Lombard-Fonds Rückzahlungsansprüche gegen die Anleger geltend. 

Witt Rechtsanwälte raten den betroffenen Anlegern dringend davon ab, den Rückzahlungsforderungen des Insolvenzverwalters ohne eine anwaltliche Prüfung nachzukommen. Ob die Rückzahlungsansprüche begründet sind, muss in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden. 

Unabhängig von etwaigen Rückzahlungsforderungen des Insolvenzverwalters empfehlen Witt Rechtsanwälte den Anlegern der Lombardium-Gruppe, mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater bzw. Anlagevermittler anwaltlich prüfen zu lassen. Diese würden auch die Freistellung der Anleger gegenüber dem Insolvenzverwalter im Hinblick auf die erfolgten Ausschüttungen umfassen. Die Prüfung der Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wird ausdrücklich auch für diejenigen Anleger empfohlen, die keine Ausschüttungen erhalten haben und somit zu einer entsprechenden Rückzahlung aufgefordert werden. Dabei ist Eile geboten, denn die Ansprüche drohen mit Ablauf des Jahres 2019 zu verjähren.

Witt Rechtsanwälte konnten bereits erfolgreich Ansprüche mehrerer Anleger der Lombard-Fonds gegen die Vermittler durchsetzen. Diese haben die jeweilige Anlage mit einem fehlerhaften Prospekt beworben, obwohl sie bei gehöriger Plausibilitätsprüfung die Fehlerhaftigkeit des Prospekts hätten erkennen können. In zahlreichen Fällen haben die Berater zudem die Risiken der Anlage verharmlost.

Witt Rechtsanwälte beraten die betroffenen Lombard-Anleger gerne über ihre rechtlichen Möglichkeiten. Anfragen zu einer Vertretung und Beratung beantworten Rechtsanwältin Anna Zajac und Rechtswalt Thomas Franken.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München



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