Ansprüche bei Flugverspätungen

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Zahlreichen Urlaubern, die „Opfer" einer Flugverspätung oder Flugannullierung geworden sind, stellt sich die Frage, welche Ansprüche auf Schadensersatz und vor allem in welcher Höhe sie diesen geltend machen können.

Durch eine EU-Verordnung werden Flugreisende umfassend geschützt, jedoch versuchen sich die Fluggesellschaften immer wieder der Inanspruchnahme auf Schadensersatz durch ihre Kunden zu entziehen.

Flugreisenden steht im Falle einer Flugverspätung unabhängig von dem Grund der Verspätung (Annullierung, Stornierung, Überbuchung, schlichte Verspätung) ab einer endgültigen Verspätung von mindestens drei Stunden ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu.

Je nach Dauer der Verspätung beträgt die Höhe des Anspruchs zwischen 250 und 600 Euro. Die Staffelung erfolgt nach der Flugdistanz sowie der Verspätungsdauer.

Ein Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Verspätung auf einem für die Fluggesellschaft unvermeidbaren Ereignis beruht. Über diesen Ausschlussgrund versuchen sich die Fluggesellschaften häufig einer Haftung zu entziehen.

Der Ausschlusstatbestand wird durch die Rechtsprechung jedoch eng ausgelegt. Technische Ursachen begründen jedenfalls keinen Ausschluss der Haftung. Es muss sich vielmehr um einen Umstand handeln, der dem Einflussbereich der Fluggesellschaft vollständig entzogen ist.

Positiv für den Flugreisenden ist, dass die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlussgrundes bei der Fluggesellschaft liegt. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft im Zweifel beweisen muss, dass ein unabwendbares Ereignis vorgelegen hat.

Auch im Fall einer Flugverspätung infolgedessen, der Anschlussflug verpasst wird und sich somit die eigentliche Ankunftszeit verspätet, begründet einen Anspruch auf Schadensersatz.

Im anwaltsbuero47 haben wir bereits zahlreiche Schadensersatzansprüche wegen Flugverspätungen erfolgreich durchgesetzt. Sollten auch Sie betroffen sein, rufen Sie uns an 0821-158812 oder per Mail - wir helfen sofort.


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