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Anstehende Heim-EM 2024: Ticketabmahnung der UEFA Events SA

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Unsere Kanzlei beschäftigt sich aktuell intensiv mit einer Reihe von Ticketabmahnungen, die hauptsächlich von der UEFA Events SA und der EURO 2024 GmbH, vertreten durch die Kanzlei Lentze Stopper aus München, ausgehen. Dies geschieht im Kontext des Schwarzhandels mit Eintrittskarten für die im Sommer 2024 in Deutschland stattfindende Fußball-Europameisterschaft, wobei die UEFA die Rechte für die Vermarktung und Verwertung des Turniers innehat. Ziel ist es, den Weiterverkauf der Tickets auf nicht autorisierten Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen zu unterbinden, was die Sicherheit im Stadion und die Sozialverträglichkeit der Preise gewährleisten soll. Bei Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf werden unter Anderem Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche, die zwischen 500,00 € und 750,00 € liegen, sowie eventuell weitere Schadensersatzforderungen erhoben. Außerdem könnte eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500,00 € anfallen. Wir raten Empfängern solcher Abmahnungen zur Überprüfung des Einzelfalls und bieten unsere Expertise für die außergerichtliche Lösung solcher Angelegenheiten an. Kontaktaufnahme für eine kostenlose Erstberatung ist über E-Mail oder telefonisch möglich.

Unsere Kanzlei wird derzeit aufgrund einer Vielzahl von Fällen von typischen Ticketabmahnungen, in diesem Fall der UEFA Events SA sowie der EURO 2024 GmbH, kontaktiert und beauftragt.


Diese wird hierbei durch die Kanzlei Lentze Stopper aus München vertreten.


Die UEFA ist dabei Eigentümerin der Vermarktungs- und Verwertungsrechte des Finalturniers der alle vier Jahre stattfindenden UEFA-Fußball-Europameisterschaft. Die im Sommer 2024 stattfindende Europameisterschaft findet bekannter Weise in Deutschland statt.


So haben sowohl die UEFA, UEFA Events SA als auch die EURO 2024 GmbH ein Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets zum Schutz der Fußballfans untere anderem aus Gründen der Stadionsicherheit sowie der allgemeinen Sozialverträglichkeit des Gesamtpreisgefüges, zu unterbinden.


Der Grund der Beauftragung ist, dass die abgemahnte Person entgegen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf der UEFA EURO 2024 Tickets für die EM auf einer nicht autorisierten Zweitplattform, wie bspw. eBay oder Kleinanzeigen, angeboten habe. So wurde daher in mehreren Fällen gegen die Ticketbedingungen verstoßen.


Zunächst wird daher ein Unterlassungsanspruch unter Fristsetzung geltend gemacht. Des Weiteren wird ein Kostenerstattungsanspruch in der Höhe zwischen 500,00 € und 750,00 €, ebenfalls unter Fristsetzung geltend gemacht.


Auch wird angekündigt, dass ggf. die streitgegenständlichen Tickets annulliert sowie weitere Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden. Sollte die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht und rechtswirksam unterzeichnet bei dem Abmahner eintreffen, so behält diese sich vor, eine Vertragsstrafe bis zu 2.500,00 € geltend zu machen. Sollten die Fristen ohne etwaige Antwort verstreichen, wird die Kanzlei Lentze Stopper die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche empfehlen.


Sollten auch Sie eine Ticketabmahnung erhalten haben, so sollte stets der Einzelfall überprüft werden. Wir sind für unsere Mandanten deutschlandweit in verschiedensten Ticketangelegenheiten, insbesondere für Bundesligaspiele, vertraut.


Selbst im Fall des Zutreffens ist es in der Regel ratsam, mit der Gegenseite eine außergerichtliche Lösung erarbeiten zu lassen.


Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E-Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Rufnummer 02307/1706-2 kontaktieren.


Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.


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